Des einen Freud’, des anderen Leid: Die Bußgeldliste

Viele gemeinnützige Vereine oder Stiftungen kennen das Problem: die Spenden sind knapp, die Finanzierung der nächsten Zeit ungewiss. Eine Bußgeldliste soll helfen: Strafzahlungen können so an die Vereine überwiesen werden – eine willkommene Finanzspritze.

580.294 Vereine gibt es in Deutschland – dahinter steckt sehr viel ehrenamtliches Engagement. Davon allein können die meisten Vereine allerdings nicht leben – das Geld fehlt.

Überlebenswichtige Finanzspritze

Um den Kontostand der Vereine zu verbessern, gibt es jedoch eine Lösung: die Bußgeldliste. Gelder, die beispielsweise bei einem Verkehrsdilekt als Strafe bezahlt werden müssen, können so an ehrenamtliche Vereine fließen. Eine Hilfe, ohne die es vielen Vereinen kaum möglich wäre, sich zu finanzieren.

Wie diese Liste zustande kommt und wie sie funktioniert haben wir Wolfgang Happes gefragt. Er betreibt eine Aufklärungsseite über Bußgeld-Fundraising.

Bundesweit werden Verfahren in der Höhe von etwa 100 – 120 Millionen eingestellt. Zwei Drittel gehen an gemeinnützige Einrichtungen. – Wolfgang Happes

Redaktion