Ist das gerecht? | Arbeitszeiterfassung

Zurück zur Stechuhr?

2019 entscheidet der EuGH, dass die Arbeitszeiten besser erfasst werden müssen – dann kam Corona und nichts ist passiert. Und jetzt?

Hauptsache, am Ende des Tages ist die Arbeit geschafft – so ungefähr funktioniert die Vertrauensarbeitszeit. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vertrauen darauf, dass ihre Angestellten nicht den ganzen Tag nur im Internet surfen, sondern auch wirklich acht Stunden arbeiten. Etwa die Hälfte der Deutschen bevorzugt diese Arbeitsweise. Das Gegenstück dazu ist die genaue Arbeitszeiterfassung – Arbeitsbeginn, Pausen, Feierabend, alles wird gespeichert.

Arbeitszeiterfassung: ein enges Korsett?

Die genaue Arbeitszeiterfassung kann demotivieren: Ständig schaut einem jemand über die Schulter, außerdem entsteht der Eindruck, dass die Unternehmen ihren Angestellten nicht vertrauen. Aber sie hat auch Vorteile. Zum Beispiel, wenn die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu viele Überstunden machen, dann haben sie direkt den Beleg dafür und können Ausgleich fordern. Das ist bei der Vertrauensarbeitszeit sehr viel komplizierter. Aber wie lange gibt es die überhaupt noch?

2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten erfassen müssen. Dann kam die Coronapandemie, das Problem ist ein bisschen vernachlässigt worden – Deutschland muss die Richtlinie aber dennoch umsetzen.

Im Homeoffice ist die Erfassung ja noch viel wichtiger!

Achim Doerfer

Was bedeutet das dann eigentlich genau für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Was müssen sie erfassen und wie geht das dann eigentlich konkret? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz natürlich wieder mit Rechtsanwalt Achim Doerfer. Die beiden schauen außerdem auf eine etwas neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

Redaktion