Ist das gerecht? | Impfpflicht am Arbeitsplatz

Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Auf Twitter macht ein Unternehmensschreiben die Runde, wonach sich Nicht-Geimpfte regelmäßig auf eigene Kosten testen lassen müssen. Wer das nicht tut, wird des Geländes verwiesen und nicht bezahlt. Nun diskutieren wieder viele über die Impfpflicht für Angestellte – ist die erlaubt?

Die Homeoffice-Pflicht ist seit Anfang Juli aufgehoben, mehr und mehr Menschen kehren in die Büros zurück, viele andere hatten nie die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. Jeder, der schonmal in einem Großraumbüro mit Kollegen und Kolleginnen zusammengearbeitet hat, weiß: die Coronaschutzmaßnahmen genau einzuhalten, ist schwierig. Maske vergessen, gemeinsames Mittagessen, Besprechungen in viel zu kleinen Konferenzräumen. Da hat es Delta leicht.

Ansteckungsrisiko auf der Arbeit

Knapp mehr als 60 Prozent aller Impfberechtigten sind in Deutschland laut aktuellen Zahlen vollständig geimpft. Davon ist auch ein großer Teil im Arbeitsalter, also irgendwas zwischen 20 und 60. Die Impfquoten in den Büros und an den Fließbändern, in den Krankenhäusern und Kitas dürften also nicht allzu schlecht ausfallen – von einer Herdenimmunität sind wir aber nach wie vor meilenweit entfernt und sie wird auch in naher Zukunft nicht erreicht werden. Und so besteht bei der Arbeit selbstverständlich ein Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken.

Darf die Chefin eine Impfpflicht verordnen?

Ob man sich impfen lässt oder nicht, das ist Privatsache. Gleichzeitig haben Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten: sie müssen deren Leben und Gesundheit schützen. Was bedeutet das also in Hinblick auf die Pandemie und die immer weiter ansteigenden Infektionszahlen? Muss ich mein Leben riskieren, nur um im Betrieb Rechnungen zu schreiben oder Schrauben festzuziehen?

Dr. Achim Doerfer

detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über die Impfpflicht in Unternehmen und über die Rechte und Pflichten auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses.

Redaktion