Ist das gerecht? | Bundesverfassungsgericht entscheidet zur Richter-Besoldung

Zu wenig Geld für die Rechtsprecher

Richter aus drei Bundesländern klagen vor dem Bundesverfassungsgericht über zu niedriges Gehalt. Karlsruhe gibt einigen von ihnen Recht. Richter, die über höhere Richter-Gehälter entscheiden: Ist das gerecht?

Parlamentarier entscheiden in öffentlichen Debatten über die eigenen Diätenerhöhungen – sind also somit für ihr eigenes Gehalt verantwortlich. Bei Richtern ist das nicht anders. So sind auch drei Richter vor das Bundesverfassungsgericht gezogen: ihr Gehalt entspreche nicht mehr der Lohnentwicklung in ähnlichen Bereichen, argumentierten sie. Durchschnittlich verdienen Richter in Deutschland jährlich 41.000 Euro brutto.

Unterschiedliche Besoldung in den Bundesländern

Seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 werden Richter in den Bundesländern jedoch unterschiedlich bezahlt. Vorher hatte es eine einheitliche Richterbesoldung gegeben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: das neue Gehalt für Jungrichter in Sachsen-Anhalt ist zu niedrig. Den Klägern aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurde hingegen eine Absage erteilt – ihr Einkommen gilt als angemessen.

Nun soll eine neue Besoldungsgrenze festgesetzt werden. Die soll sich an volkswirtschaftlichen Parametern wie zum Beispiel dem Nominallohnindex orientieren. Richter tragen, so Karlsruhe, eine enorme Verantwortung und sollten dementsprechend auch besser entlohnt werden.

Vor- und Nachteile des Beamtenstatus

Die Jobsicherheit und regelmäßige Gehaltserhöhungen sind einige Vorteile des Beamtenstatus, den Richter in Deutschland genießen. Dafür stehen ihnen in der Regel keine Arbeitskampfmöglichkeiten wie beispielsweise aktuell Mitarbeitern der Bahn zur Verfügung. Für ihre Gehälter müssen sie also anderweitig kämpfen. Hinzu kommt: durchschnittlich liegen die Gehälter von Richtern unter denen von Anwälten in Großkanzleien.

Das kommt einem schon ein bißchen skurill vor, dass da Richter über Richter entscheiden, aber es geht ja rechtlich nicht anders.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Natalie Schorr


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