Literaturmarkt | Buchpreisbindung für E-Books

Ein Stück Normalität fürs digitale Buch?

Künftig soll die Buchpreisbindung auch für E-Books gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Damit gibt es dann auch für E-Books klare Verkaufsregeln. Ist das ein sinnvoller Schritt oder zu viel Regulierung? Claudius Nießen vom Deutschen Literaturinstitut analysiert.

Der Referentenentwurf

Die Bundesregierung hat in dieser Woche am Welttag des Buches einen neuen Gesetzentwurf zur Buchpreisbindung vorgelegt. Er sieht vor, dass E-Books ab 2016, genau wie gedruckte Bücher, einer Buchpreisbindung unterliegen. Unklar ist, welchen Einfluss das auf die Branche haben wird.

Die Mitarbeiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwarten keine Preissteigerungen auf dem E-Book-Markt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels wertet den Gesetzentwurf als „wichtiges Signal“. Online-Händler stehen ihm kritischer gegenüber. Je nach Auslegung des Buchpreisbindungsgesetzes unterliegen E-Books ohnehin schon heute einer Buchpreisbindung. Dann nämlich, wenn E-Books zu den Produkten gezählt werden, die „Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren“.

Eins kann aber auch eine Buchpreisbindung für E-Books nicht verhindern, wie die ZEIT schon 2010 festgestellt hat: Das legale Herunterladen von deutschsprachigen E-Books im Ausland – zu deutlich günstigeren Preisen.

Kurze Geschichte der Buchpreisbindung

Seit 2002 ist die Buchpreisbindung im „Gesetz über die Preisbindung für Bücher“ geregelt. Gleich in Paragraph eins wird der Zweck des Gesetzes erläutert. Hier heißt es: „Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch“ und fördert „die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen“.

Die Geschichte der Buchpreisbindung beginnt in Deutschland schon in den 1880er Jahren. Damals verpflichten sich die Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in ihrer Satzung, feste Ladenpreise einzuhalten. Die Buchpreisbindung ist folglich anfangs nur im Vereinsrecht verankert gewesen. Einige Jahrzehnte später wurden erste Verträge zwischen Buchhändlern und Verlagen geschlossen. Ein solcher Vertrag, Revers genannt, hatte bindende Wirkung.

Heute gilt die gesetzliche Buchpreisbindung für Bücher, Musiknoten und Karten. Der Buchpreis wird von den Verlegern festgelegt. Die Verleger haben das Recht, die von ihnen verlegten Bücher frühestens 18 Monate nach ihrer Ersterscheinung von der Buchpreisbindung zu befreien. Gebrauchte Bücher und Mängelexemplare sind von der Buchpreisbindung ausgenommen.

Im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler hat Claudius Nießen über die Auswirkungen der geplanten Buchpreisbindung für E-Books und die aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Buchmarkt gesprochen. Claudius Nießen arbeitet für das Deutsche Literaturinstitut.

Die Buchpreisbindung ist noch zeitgemäß […] auf der anderen Seite denke ich aber auch: Eine Abschaffung würde nicht von jetzt auf gleich den ganzen Buchmarkt durcheinander bringen.Claudius NießenFoto: detektor.fm-Redaktion 

Redaktion: Robin Theodor Schäfer