Mittelstand | Inklusion in Unternehmen

„Weg von den Defiziten, hin zu den Potenzialen“

Deutschland hat sich 2009 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet. Die setzt auch einen freien Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung voraus. Warum hat der Mittelstand dann bei der Inklusion noch Nachholbedarf?

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In Deutschland arbeiten über eine Million Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt. Ein Teilerfolg für die Inklusion. Zeitgleich ist die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit schwerer Behinderung mit knapp 14 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Außerdem suchen Menschen, die einen Grad der Behinderung über 50 Prozent haben, auch drei Monate länger nach einem Job als der Durchschnitt. Woran liegt das?

Inklusion im Mittelstand

Das Inklusionsbarometer der Aktion Mensch untersucht seit 2013 jährlich, wie Lage und Klima für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt sind. Seit der ersten Auflage im Jahr 2013 gibt es einen vorsichtigen Trend:

Die Lage und auch das Klima für Menschen mit Behinderung haben sich leicht verbessert. Es gibt einen Schimmer der Hoffnung am Horizont. – Armin von Buttlar, Vorstand Aktion Mensch

Ein weiteres Ergebnis: Die Privatwirtschaft erfüllt ihre Pflicht kaum. Denn Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Die privaten Unternehmen erreichen nur 4,1 Prozent. Die gesetzliche Quote wird in Deutschland nur deswegen knapp erfüllt, weil im öffentlichen Dienst deutlich mehr für die Inklusion getan wird.

Baustelle Teilhabe bleibt

Kleine wie große Unternehmen im Mittelstand zahlen häufig die sogenannte Ausgleichsabgabe. Die wird fällig, wenn ein Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern zu wenige oder gar keine schwerbehinderte Menschen einstellt. Gerd Weimer, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Baden-Würtemberg, sieht diese Praxis kritisch:

Die Ausgleichsabgabe muss verdoppelt werden, um einfach einen materiellen Anreiz auch für kleine, mittlere Unternehmen zu schaffen, eben doch einen Menschen mit Handicap zu beschäftigen und nicht einfach nur Geld abzudrücken. – Gerd Weimer, baden-würtembergischer Beauftragter für Menschen mit Behinderung

Derzeit plant die Bundesregierung das Behindertengleichstellungsgesetz zu modernisieren. Damit will sich der Bund zu mehr Barrierefreiheit verpflichten, nicht jedoch die Wirtschaft.

Warum hat der Mittelstand noch Nachholbedarf bei der Inklusion? Damit hat sich detektor.fm-Redakteur Sandro Schroeder beschäftigt. Er hat sich erkundigt bei Armin von Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch, und Gerd Weimer, Beauftragter für Menschen mit Behinderung in Baden-Würtemberg.


Die Serie Mittelstand gibt es auch als Podcast.


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