Neustart | Ausstehender Lohn

Wenn der Chef nicht zahlt

Monatsende und noch ist kein Geld auf dem Konto. Die Firma hat nicht bezahlt. Was kann ein Arbeitnehmer tun, um sich zu wehren? detektor.fm fragt nach.

„Neustart“ wird präsentiert von HarmonieSchiene – die unsichtbare Zahnspange für Erwachsene


Was ist das Zurückbehaltungsrecht?

Anzeige: HarmonieSchiene.de

Unternehmen geben in der Regel ihren Mitarbeitern Geld für ihre Zeit und die Arbeitsleistung. So ist es im Arbeitsvertrag festgelegt. Dennoch passiert es, dass der Chef den Lohn nicht zahlt. Das kann vielfältige Gründe haben. Einer davon ist, dass das Unternehmen selbst in finanziellen Engpässen steckt. Manchmal ist es aber auch gar nicht so dramatisch und in der Buchhaltung ist etwas schief gelaufen.

Doch egal, welcher Fall vorliegt, grundsätzlich hat der Arbeitnehmer an dieser Stelle das Recht, seine Arbeit zurückzuhalten. Juristen sprechen hier vom so genannten Zurückbehaltungsrecht und meinen damit nichts anderes, als dass der Angestellte dann nicht zur Arbeit gehen muss. Aber ganz so einfach ist es nicht.

Kein Lohn bedeutet nicht gleich Ausruhen

Eine kurze Verzögerung rechtfertigt noch nicht, dass man zu Hause bleibt und seine Füße hochlegt. Auch wenn der Zahlungstag im Vertrag geregelt ist, ist dem Arbeitgeber eine kleine Schonfrist zu gönnen. Außerdem muss der Schaden enorm sein. Das heißt, mindestens zwei Monatsgehälter fehlen auf dem Konto.

Zudem darf durch den eigenen Ausfall kein unverhältnismäßiger Schaden für den Arbeitgeber entstehen, selbst wenn er nicht zahlt. Dazu kommt noch, dass die Bank im besagten Fall auch nicht einspringt, so dass der Arbeitnehmer mit dem Geldverlust alleine da steht. Grundsätzlich kann im Arbeitsvertrag auch festgelegt sein, dass der Arbeitnehmer auf sein Zurückhaltungsrecht verzichtet. Dies sollte man vorher wissen, um nicht am Ende wegen etwaiger Arbeitsverweigerung gekündigt zu werden.

Erst fragen, dann klagen

Bevor der Arbeitnehmer Klage einreicht, sollte dieser erst einmal mit dem Chef reden. Passiert hier nichts, muss man den Arbeitgeber vorher schriftlich informieren, dass man bei Nichtzahlung die Arbeit niederlegt. Wenn auch dann nichts passiert, bleibt nur noch der Weg zum Anwalt.

Ein besonderer Fall tritt ein, wenn die Firma insolvent wird. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, ist der Insolvenzverwalter gefragt. Hier kann man   ausstehenden Lohn geltend machen. Zusätzlich muss man Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dort bekommt man das Gehalt für die letzten drei Monate.

Über die Rechte und Pflichten eines Angestellten bei Lohnausfall spricht detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit Rechtsanwältin Valentine Reckow. Ihr Spezialgebiet ist das Arbeitsrecht.

Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge. Ich erlebe es so oft, dass Arbeitnehmer gar nicht wissen, dass es bestimmte Regelungen gibt.Valentine Reckow 

Im Podcast „Neustart“ sammeln wir alle Beiträge rund um Karriere und Beruf. Alle Folgen gibt es auch direkt bei itunesDeezer und Spotify.


Anzeige

Redaktion

Moderation