Belohnung für “Off-Label-Use”: Krankenkasse zahlt Geld an Ärzte

Off-Label-Use oder „zulassungsüberschreitende Anwendung“ werden von Krankenkassen eigentlich nicht gerne gesehen. Dennoch gibt es einen Fall, bei dem Ärzte Geld bekommen, wenn sie ein günstigeres, für den Bereich nicht zugelassenes Medikament verschreiben. Gibt es hier einen Konflikt zwischen dem wirtschaftlichen Interesse der Ärzte und dem Wohl des Patienten?

Off-Label-Use bedeutet, dass ein Medikament für eine Behandlung genutzt wird, obwohl es dafür nicht zugelassen worden ist. Im konkreten Fall geht um die Nutzung des Medikaments Avastin für diverse Augenkrankheiten, obwohl es eigentlich für die Behandlung von Darmkrebs zugelassen wurde. Eine solche Nutzung ist dann üblich, wenn es keine alternativen Medikamente zur Therapie gibt.

Für diese Augenkrankheiten sind allerdings offiziell drei andere Medikamente zugelassen. In einem Vertrag der AOK Württemberg ist nun geregelt, dass Ärzte wirtschaftlich davon profitieren, wenn sie das günstigere Off-Label-Medikament Avastin verschreiben.

Eva-Marie Meyer erklärt, was man unter Off-Label-Use versteht.

Volker Lenk 

Könnte das finanzielle Interesse des Arztes überwiegen?

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert diese Belohnung für Ärzte. Sie fürchten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dadurch beeinträchtigt werden kann.

Die Befürchtung: Ärzte handeln aus rein wirtschaftlichen Interessen und nicht zum Wohl des Patienten.

Wir haben mit Volker Lenk vom DBSV über die Auswirkungen des Vertrags der AOK Württemberg auf Ärzte und Patienten geredet.

Wir finden, dass das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient beeinträchtigt wird. – Volker Lenk, DBSV