Surfen, SMS & Co. – Wenn Flatrates keine sind

Ein bisschen gesurft – und schon kommt die Drosselung. Oder die angebliche Flat in ein fremdes Netz entpuppt sich als Minuten-Kontingent? „Irreführende Werbung“ sagt die Verbraucherzentrale NRW – und mahnt Mobilfunkbetreiber ab.

Thomas Bradler 

Ein neues Handy, ein neuer Vertrag – doch welchen Tarif wählen? Mit Slogans wie “ Internet soviel du willst. Telefon und SMS kostenlos“ locken Mobilfunkbetreiber an allen Enden und Ecken.

Und die Kunden? Sie vereinbaren lieber Festpreise, so genannte Flatrates, anstelle von verbrauchsabhängigen Tarifen. Doch oft wird die angepriesene unbegrenzte Datennutzung im Kleingedruckten gleich wieder eingeschränkt.

Wir merken immer wieder, dass dort, wo Flatrate draufsteht, nicht unbedingt Flatrate drin ist. (Thomas Bradler)

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Mobilfunkbetreiber O2 und Telekom wegen irreführender Werbung abgemahnt.

Was genau die Verbraucherschützer kritisieren, erklärt der Jurist und Telekommunikationsexperte Thomas Brandler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Unbegrenzt surfen und SMS verschicken? Nicht mit allen Flatrateshttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2013/03/Irrefhrende_Handyflats_WEB.mp3

Redaktion