Wer nicht fragt, bleibt dumm | Braunkohle-Folgekosten

RWE verbuddelt Akten

Der Braunkohle-Tagebau verursacht erhebliche Folgekosten. Diese Kalkulation ist nach Ansicht von Umweltschützern von öffentlichem Interesse. Aktuell geht der Energiekonzern RWE mit einer Klage gegen die Veröffentlichung der „Kostenabschätzung“ vor.

Braunkohleabbau und Folgen

Braunkohle ist für Umweltschützer einer der größten Klimasünder. Rund 80 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlenstoffmonoxid haben allein die vier RWE-Großkraftwerke im Jahr 2016 laut Umweltverbänden in die Luft geblasen. Der Braunkohleabbau ist politisch weiterhin sehr umstritten. Irgendwann endet jedoch jeder Tagebau einmal und lohnt sich nicht mehr. Was wird aus den großen Tagebauanlagen danach? Ein großer Tagebau verursacht erhebliche Folgekosten zum Beispiel für die Renaturierung.

RWE hat anscheinend kein Interesse, für Transparenz zu sorgen. Ihre Begründung für die Klage ist jedoch sehr clever, da die Öffentlichkeit über die Zeit des Prozesses keinen Zugang zu den Dokumenten bekommt. – Arne Semsrott, fragdenstaat.de

Transparenz vs. Betriebsgeheimnis

Nach eigenen Angaben hat RWE zwei Milliarden Euro für die Folgekosten des Braunkohleabbaus zurückgelegt. Reicht das aus oder muss am Ende der Steuerzahler für Mehrkosten aufkommen? Umweltschützer und verschiedene Gutachter haben Zweifel. Deshalb wollte der WDR mehr erfahren und bat die Bezirksregierung Arnsberg um Einsicht in die RWE-Dokumente zur Braunkohle-Folgenabschätzung.

Der Konzern hat die Akten jedoch nach Angaben des WDR nicht herausgegeben und auf Betriebsgeheimnisse verwiesen. Am 6. Juli 2017 hat der Essener Stromversorger dann auch Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben die Dokumente nun unter Verschluss.

Über die Klage von RWE gegen die Veröffentlichung der Bergbau-Folgekosten hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Arne Semsrott von „Frag den Staat“ gesprochen.

Die Taktik der Konzerne, in Klagen auf das Geschäftsgeheimnis zu setzten, ist verbreitet. Daher ist jetzt zu hoffen, dass das Gericht zugunsten des öffentlichen Interesses entscheidet. Das könnte eine Singalwirkung für andere Fälle haben.Arne Semsrott 

Redaktion: Joel Lander

Moderation