Forschungsquartett | Deutschlands Problem mit der Korruption

Der deutsche Sonderweg und die Abgeordnetenbestechung

Mit mehr als zehn Jahren Verspätung hat Deutschland im November 2014 die UN-Konvention gegen Korruption unterschrieben. Ein Wissenschaftler hat untersucht, warum es so lang gedauert hat.

Die UN-Konvention gegen Korruption…

Das erste global bindende Regelwerk im Kampf gegen Korruption ist nicht vom Himmel gefallen. Die USA sind maßgeblich an der Entwicklung hin zur internationalen Übereinkunft gewesen. Warum sich ausgerechnet die USA gegen Bestechung engagiert, zeigt diese Zeitleiste:

…sagt der internationalen Bestechung den Kampf an

Die Konvention umfasst verschiedene Schwerpunkte: Einerseits sollen sich die Staaten bemühen, ein transparenteres Klima bei Behörden und öffentlich Bediensteten zu schaffen und so Korruption vorzubeugen. Dann wiederum sind genaue Regeln geschaffen worden, die korrupte Praktiken unter Strafe stellen- etwa Vorteilsnahme für die eigene Person oder Dritte. Außerdem sieht das Übereinkommen eine engere internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von korrupten Amtsträgern vor.

Ein deutscher Sonderweg

Die Bundesrepublik steht eigentlich im Kampf gegen Korruption nicht schlecht da. Dennoch gehört Deutschland zum Kreis derjenigen Nationen, die die Konvention erst spät ratifiziert haben. Das hat sehr spezielle strafrechtliche Gründe: Denn in der Konvention ist allgemein von ‚public officials‘ die Rede, also Beamte wie Abgeordnete gleichermaßen. In Deutschland dagegen wird zwischen Beamten und Abgeordneten unterschieden. Beamte unterliegen strengen Regeln, Abgeordneten wird vom Grundgesetz garantiert, nur ihrem Gewissen verpflichtet zu sein. Sie genießen daher gewisse Freiheiten. Um diese Freiheiten fürchteten viele Parlamentarier- würde sie bald der Staatsanwalt auf Schritt und Tritt verfolgen, wenn sie an informellen Informationsveranstaltungen teilnehmen würden?

So hat es mehr als zehn Jahre gedauert, bis die jetzige Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat, der die Standards der Vereinten Nationen erfüllt.

Der Wissenschaftler Max Lesch von der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung hat den deutschen Sonderweg bei der Korruptionsbekämpfung untersucht. detektor.fm-Redakteur Max Heeke stellt seine Forschung vor.

Es gibt jetzt zumindest eine gesetzliche Grundlage, die es der Staatsanwaltschaft möglich macht, bestimmte Vergehen einzuklagen. Der Kritikpunkt an dem Gesetz – und das wird sich auch erst in der Rechtsprechung beweisen müssen – ist, dass man nahezu einen Vertragsschluss zwischen Bestochenem und Bestechendem nachweisen muss.Max Lesch  

Redaktion