Forschungsquartett | Embryonen

Gibt es bald Embryonen aus dem Labor?

Internationalen Forschungsteams ist es erstmals gelungen, ein menschliches Embryonen-Modell aus Stammzellen herzustellen. Welche Möglichkeiten ergeben sich dadurch für die Wissenschaft und was könnte sich in Deutschland ändern, wo die Embryonenforschung verboten ist?

Embryonen aus dem Labor

Im Juni hat ein internationales Forschungsteam rund um die Entwicklungsbiologin Magdalena Zernicka-Goetz humane Embryonen-ähnliche Strukturen hergestellt. Diese sind mithilfe von Stammzellen gezüchtet worden. Wenige Tage später hat das Team von Wissenschaftler Jacob Hanna aus Israel ähnliche Erfolge verkündet. Für die Versuche sind embryonale Stammzellen genutzt worden und so gezüchtet, dass sie Embryonen ähneln. Diese sogenannten Embryoide können sich nicht zu einem Menschen weiterentwickeln, bedeuten aber Aufklärung rund um die Prozesse einer Embryoentwicklung.

Ähnliche Versuche sind bereits bei Mäusen durchgeführt worden. Dort ist es Forschenden im vergangenen Jahr gelungen, einen Maus-Embryo aus Stammzellen zu kultivieren, der sich fast 9 Tage lang entwickelt hat. Forschenden zufolge könnte es nur noch wenige Jahre dauern, bis bei solchen Versuchen eine Maus geboren werden könnte. Dafür ist es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern schon gelungen, aus Stammzellen Ei- und Samenzellen herzustellen. Nachdem diese zusammengeführt worden sind, wurde eine Maus geboren.

Aber wenn die Daten so weitergehen, wie sie in der Maus laufen, dann könnte man auch erwarten, dass das in ein paar Jahren eben halt auch möglich ist. Und dann hätte man zum Beispiel die Möglichkeit, aus einer Person Samenzellen und Eizellen zu machen und diese zu befruchten.

Daniel Besser, Biologe und Geschäftsführer des Deutschen Stammzellnetzwerks

Foto: Deutsches Stammzellnetzwerk

Deutsche Forschung ausgebremst

In Deutschland ist die Forschung an Embryonen grundsätzlich verboten — das regeln zwei Gesetze: Das Embryonenschutzgesetz ist ein Strafgesetz aus dem Jahr 1990. Es legt fest, wer mit Embryonen umgehen darf, in welcher Art und zu welchem Zweck. Im Jahr 2002 ist dann noch das Stammzellgesetz verabschiedet worden. Das ermöglicht zumindest in eingeschränkter Form die Forschung an Embryonen. Dabei müssen zwei Dinge beachtet werden: Die embryonalen Stammzellen müssen vor dem Jahr 2007 gewonnen worden sein und aus dem Ausland stammen.

Es sollte ein bisschen klarer gemacht werden, wo die Grenzen von möglicher Grundlagenforschung noch erlaubt sind und wo nicht. Und ich würde denken, das ist derzeit erlaubt – aber auch das ist alles so ein bisschen schwierig zu begründen.

Henning Rosenau, Professor am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht der Universität Halle

Foto: privat

Was bedeuten die neuen Forschungsergebnisse für die Embryonenforschung? Und was könnte sich dadurch in Deutschland ändern? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Sara-Marie Plekat mit ihrer Kollegin Alina Metz. Sie hat für diese Ausgabe vom Forschungsquartett mit Daniel Besser vom Deutschen Stammzellnetzwerk und mit Henning Rosenau, Professor an dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht der Universität Halle, gesprochen.