Ist das gerecht? | „FCK CPS“: Polizisten beleidigen vs. freie Meinungsäußerung

„FCK CPS und ACAB muss straflos bleiben“

Ein Anstecker mit der Aufschrift „FCK CPS“ (zu deutsch: „Sch*** auf Polizisten“) ist keine Beleidigung. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es stellt damit auch klar: die Meinungsfreiheit ist wichtiger als die Empfindlichkeit einiger Beamter. Dass man das manchen Amtsgerichten erst höchstrichterlich aufschreiben muss, löst bei unserem Rechtsexperten Achim Dörfer nur Kopfschütteln aus.

Wegen des Tragens einer Ansteckers mit der Aufschrift „FCK CPS“ (was für „Fuck Cops“ steht) ist eine junge Frau aus Niedersachsen zu 15 Arbeitsstunden verurteilt worden – denn Polizisten hatten sich dadurch beleidigt gefühlt.

Die Verurteilte wiederum hat durch das Urteil ihr Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt gesehen und ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dort bekam sie nun Recht.

Deutschlands höchstes Gericht hat zugungsten der Meinungsfreiheit entschieden – wenig überraschend, findet unser Rechtsexperte Achim Dörfer:

Hier wird schonmal auch der Polizei und den Amtsgerichten ins Stammbuch geschrieben, dass die Meinungsfreiheit das wesentlich höhere Gut ist als die persönliche Empfindlichkeit irgendwelcher Polizisten – und dass man eben primär die Meinungsfreiheit zu schützen hat.

Welche Konsequenzen dieses Urteil hat, warum es sowas wie „Beamtenbeleidigung“ im juristischen Sinne gar nicht gibt und wie man die Grenze zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung zieht, das besprechen wir in dieser Woche bei „Ist das gerecht?“.

„Wem’s zu heiß ist in der Küche, der soll nicht zum Kochen gehen. Das gehört ein bisschen zum Beruf dazu, dass da auch mal Worte hin und her fliegen.“Dr. Achim Doerfer 

Jeden Dienstag fassen wir aktuelle Urteile mit dem Experten Achim Doerfer hörbar zusammen. Alle Folgen gibt es hier und als Podcast.

Redaktion