Ist das gerecht? | Kinderfotos im Netz

Dürfen Kinder ihre Eltern verklagen?

Die zweijährige Mimi bloggt – oder besser: Ihre Eltern bloggen über Mimi. Nun wird über Kinderfotos und Kinderschutz debattiert: Dürfen Eltern ihre Kinder im Netz präsentieren? Wir haben bei Rechtsanwalt Achim Doerfer nachgefragt.

„Die jüngste Bloggerin Deutschlands“

„Hallo, ich bin MiMi. Auf #MiMiBlog blogge ich seit meiner Geburt“, so steht es auf einem lila WordPress-Blog. „MiMi“ ist zwei Jahre alt und durch ihren Blog ist sie mittlerweile deutschlandweit bekannt. Ihre Eltern präsentieren die Kinderfotos ihrer Tochter mit kurzen Texten: Mimi auf dem Spielplatz, beim Bowling oder mit der Holzeisenbahn.

Bei anderen geht es noch viel weiter: Fotos direkt aus dem Kreißsaal, die ersten tollpatschigen Gehversuche oder die lustige Faschingsverkleidung. Eltern teilen ihren Stolz heute gerne via Facebook, Blog oder per Youtube mit der Netzgemeinde. Kinder, die so aufwachsen, bekommen schon vor der Mündigkeit eine eigene digitale Biografie – ganz egal, ob sie das möchten oder nicht. Mittlerweile formiert sich dagegen Kritik im Netz. Eine Facebookgruppe fordert „keine Kinderfotos im Social Web“.

Digitale Persönlichkeit vs. Kinderschutz

Es ist nun also ein Streit um Kinderschutz und die Persönlichkeitsrechte von Kleinkindern entbrannt: Dürfen Eltern ihren Nachwuchs im Netz präsentieren? Untergraben sie damit nicht die Rechte ihres eigenen Kindes?

Rechtsanwalt Achim Doerfer plädiert im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Teresa Nehm für den Kinderschutz. Er sieht die Familiengerichte und die Jugendämter in der Pflicht. Kinder dürften nicht von ihren Eltern inszeniert werden:

Das Elternrecht kann nicht einschließen, die Würde der Kinder nachhaltig zu verletzen. – Dr. Achim Doerfer

Wenn das Ganze im Netz passiert, ist es verfügbar und kann dann später von jedem Ausbildungsgeber, Lehrer, Kreditgeber, Polizisten eingesehen werden. Das ist eine ganz, ganz kritische Sache.Achim Doerfer 

Redaktion: Theresa Eisele