Ist das gerecht? | Kündigung wegen Bürostuhl

„Der absurdeste Kündigungsgrund“

Das Erzbistum Köln hat einer jahrelang angestellten Juristin fristlos gekündigt. Der Grund: Sie hat einen Bürostuhl mit ins Homeoffice genommen. Ist das genug, um jemanden zu entlassen?

Wir erinnern uns: Corona ging gerade los, wer konnte, zog rasch vom Großraumbüro ins Homeoffice um. Viele waren dort kaum ausgestattet, haben am Küchentisch auf unbequemen Stühlen und mit dem privaten Laptop gearbeitet. Also hat man sich, bei Bedarf, vielleicht das ein oder andere Utensil aus dem Büro mit nach Hause genommen.

So war es auch im Falle der Justiziarin des Erzbistums Köln. Zehn Jahre war sie dort beschäftigt, bis ihr – vermeintlich, weil sie einen Bürostuhl mit nach Hause genommen hat – fristlos gekündigt wurde. Weil das Erzbistum Köln in dem Bürostuhl einen „Gegenstand von erheblichem Wert“ sieht, sei niemandem erlaubt gewesen, einen solchen Stuhl mitzunehmen. Das Arbeitsgericht Köln zweifelt jedoch daran, dass das der wahre Grund für die Kündigung ist. Es steht der Vorwurf im Raum, dass die Juristin entlassen wurde, nachdem sie jahrelang maßgeblich damit betraut war, die Missbrauchsfälle im Erzbistum aufzuarbeiten.

Im Herbst hat sie gegen die fristlose Kündigung geklagt. Darüber hinaus forderte sie 50.ooo Euro Schmerzensgeld für die psychische Belastung im Zuge ihrer Arbeit. Zu einer gütlichen Einigung konnten sich beide Parteien nicht durchringen, jetzt muss also das Arbeitsgericht in Köln entscheiden: Ist ein entwendeter Bürostuhl Grund genug, um jemanden zu entlassen? Oder steckt vielleicht auch mehr dahinter?

Es gibt ja schon die spektakulären Fälle, die ja leider auch durchgegangen sind. Da fällt mir zum Beispiel das Brötchen ein oder der Pfandbon, der von der Kassiererin vertauscht wird.

Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz auch dieses Mal wieder mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.

Update: Am Dienstagabend wurde schließlich noch das Urteil gefällt – die fristlose Kündigung sei rechtswidrig gewesen, das Erzbistum Köln muss nun 55.000 Euro Gehalt nachzahlen. Schmerzensgeld wurde der Klägerin nicht zugesprochen.

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