Ist das gerecht? | Maßnahmen zur Hundeabwehr

Halter haften für ihre Hunde

„Der will nur spielen“ – das hört man im Park immer wieder, wenn der Hund ohne Leine auf fremde Fußgänger zurennt. Was dürfen Passanten tun, um sich den Hund vom Leib zu halten?

Hunde sind in Deutschland unglaublich beliebt. Nur Katzen werden noch häufiger als Haustier gehalten. Auch aus dem Stadtbild sind die Vierbeiner nicht mehr wegzudenken. Sie tollen durch die Parks, machen an der Ampel „Sitz“ oder springen im Sommer auch gerne mal in den ein oder anderen See.

Was man aber auch immer mal erlebt, ist, dass die Tiere ohne Leine vorneweg rennen – und dabei gerne auch mal Passanten erschrecken. Und selbst wenn der Hund eigentlich nur spielen will: Der Besitzer haftet für etwaige Schäden.

Hundeabwehr grundsätzlich erlaubt

So geschehen bei einem Fall in Koblenz. Dort hatte ein Jogger im Wald einen freilaufenden Hund von seiner eigenen angeleinten Hündin ferngehalten. Der Mann stürzte und verletzte sich. Der Besitzer des anderen Hundes musste zahlen.

Immer wieder gibt es Streit um freilaufende Hunde. Prinzipiell gilt, dass Hundeabwehr erlaubt ist, solange sie sich in einem verhältnismäßigen Rahmen befindet. Das Treten und Schlagen eines Hundes, der bereits am Boden liegt, ist keinesfalls rechtmäßig. Dennoch bleibt die Abwehr eine subjektive Angelegenheit.

Der Irrtum wird einem zugestanden als Mensch. Da sind wir als Menschen eben doch noch etwas besser gestellt als Hunde. Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Leinenpflicht ist Ländersache

Generell ist jedes Bundesland selbst für die Rechte und Pflichten der Hundehalter zuständig. Die Unterschiede zeigen sich besonders in der Leinenpflicht der einzelnen Länder. Die Kommunen können diese Bestimmungen mit der Gefahrenabwehrverordnung noch erweitern.

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt seinen Hund an der Leine. Denn auch wenn Hunde im Ruf stehen, besonders gehorsame Haustiere zu sein, kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen der vierbeinige Begleiter eben doch nicht hört. Es gilt also, die Balance zwischen ausreichend Auslauf und der Sicherheit der anderen zu finden.

Ich hafte dann eben auch dafür, wenn ich entgegen des Leinenzwangs meinen Hund frei laufen lasse.Achim Doerfer 

Welche Maßnahmen zur Hundeabwehr sind juristisch erlaubt? Rechtsanwalt Achim Doerfer hat mit detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt über die Rechte und Pflichten von Hundehaltern und Passanten gesprochen.


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