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Embryozellen bei der Teilung. Auch dieser Prozess fällt unter das Embryonenschutzgesetz. Foto: Shutterstock.com | Andrii Vodolazhskyi
Bild: Shutterstock.com | Andrii Vodolazhskyi

Ist das gerecht? | Präimplantationsdiagnostik beim Embryo

Keine Kompromisse

In der Präimplantationsdiagnostik herrschen seit jeher strikte Regeln für medizinische Verfahren. Nun hat ein bayerisches Unternehmen eine Sondergenehmigung beantragt – ohne Erfolg.

Präimplantationsdiagnostik – weiterhin umstritten

Das Thema Präimplantationsdiagnostik sorgt weiterhin für gesellschaftliche Diskussionen. Seit im Jahr 1982 in Deutschland das erste, durch künstliche Befruchtung gezeugte Baby zur Welt gekommen ist, nimmt die Zahl dieser Verfahren stetig zu. 2015 allein sind über 20 000 Kinder auf diese Weise geboren worden.

Bevor ein Embryo eingesetzt wird, kann mittels Präimplantationsdiagnostik geprüft werden, ob Erbkrankheiten oder andere genetische Veränderungen vorliegen. Das Embryonenschutzgesetz, bereits 1990 vom Bundestag verabschiedet, schränkt die Zulässigkeit dieser Untersuchungen jedoch stark ein und verweist grundsätzlich an eine Ethikkomission.

Die schützende Hülle gehört zum Embryo

Am Montag, den 03. Dezember 2018, hat der Labordienstleister Synlab das bayerische Verwaltungsgericht um eine Genehmigung für das Verfahren der Trophektodermbiopsie ersucht. Bei diesem Verfahren werden die Zellen untersucht, welche die Umhüllung der befruchteten Eizelle bilden und aus denen sich danach die Plazenta entwickelt.

Hauptargument für den Antrag seitens des Unternehmens ist, dass man so die befruchteten Eizellen selektieren und bestimmen kann, welche zum Einsetzen in die Gebärmutter am Besten geeignet sind. Da Wissenschaftler hierbei keine Embryonalzellen auf Krankheiten untersuchen, würde diese Methode nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Diese Auffassung teilt das Verwaltungsgericht in Ansbach nicht.

Das Grundsatzargument [des Gerichts] ist: Wir wollen keine Vorselektion. Wenn, dann soll das der Zufall entscheiden. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Revision vor Bundesverwaltungsgericht zugelassen

Der sogenannte Regelausnahmegrundsatz für ein Aussortieren von Embryonen soll aber nur in Fällen greifen, in denen Erbkrankheiten festgestellt werden. Hierbei entscheidet dann die zuständige Ethikkomission individuell. Diesen Weg versucht das Unternehmen durch die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu vermeiden.

Rechtsanwalt Achim Doerfer hat mit detektor.fm-Moderator Christian Erll über das Embryonenschutzgesetz und die Präimplantationsdiagnostik gesprochen.

Achim Doerfer - erklärt bei detektor.fm jede Woche aktuelle Urteile.

erklärt bei detektor.fm jede Woche aktuelle Urteile.
Die Technik entwickelt sich ja weiter und die Rechtsprechung muss da auch mitziehen, zumal ja die Nachfrage nach Präimplantationsdiagnostik nicht weniger wird.Achim Doerfer
Ist das gerecht? | Embryonenschutzgesetz 08:01

Redaktion: Matthias Müller


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