Ist das gerecht? | Umbenennung von Palandt & Co.

„Erinnern statt Vergessen“

Der „Palandt“ ist ein Kurzkommentar des BGB. Und: Palandt war NS-Täter. Der Verlag C.H. Beck benennt deshalb der Werk jetzt um. Reicht das?

Palandt umbenennen?

Einige der wichtigsten Standardwerke der Jusristerei sind bis heute nach NS-Juristen benannt. Eines der prominentesten Beispiele ist der „Palandt“, ein Kommentar des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dabei hat Otto Palandt, nach dem der Kommentar benannt ist, eigentlich gar nichts mit dem Kommentar zu tun. Er war aber Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.

Man suchte damals jemanden für den Kommentar, der die Ideologie gut verkörperte und kam dann auf Otto Palandt, und seit 1938 heißt der Kurzkommentar so.

Jonathan Schramm, Initiative "Palandt umbenennen"

Er ist aber nicht der einzige NS-Jurist, der im Verlagswesen bis heute vertreten ist. Neben ihm gibt es auch den Grundgesetzkommentar „Maunz/Düring“ oder die Gesetzessammlung „Schönfelder“. Die drei Werke des Verlags C.H. Beck werden zum November nun umbenannt.

Aktive Erinnerungskultur möglich machen

Die Diskussion ist damit aber noch nicht beendet. Denn es reicht ja nicht, den alten Namen abzuschaffen. Es muss auch ein neuer her. Ein Vorschlag wäre zum Beispiel, den „Palandt“ in „Liebmann“ umzubenennen. Und zwar nach Otto Liebmann. Der war Verleger und veröffentlichte vor allem Kurzkommentare und die Deutsche Juristenzeitung. Aber: Liebmann war Jude. Er wurde 1933 enteignet, und zwar durch den Verleger Heinrich Beck. Die drei Werke, die nun umbenannt werden, haben auch schon neue Namen – keiner davon gedenkt den Opfern der Nationalsozialisten.

 

Warum hat es so lange gedauert, die Werke  umzubenennen, und warum es mit der Umbenennung noch nicht alles gut ist, darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit Jonathan Schramm von der Initiative „Palandt umbenennen“.

Redaktion