Im Gerichtsverfahren gegen einen Autofahrer, der einen Radfahrer überfahren hat, hat BMW entscheidende Daten geliefert. Denn der Hersteller des Autos konnte ein umfassendes Bewegungsprofil bereitstellen. Datenschützer kritisieren jetzt das massenhafte Datensammeln.
Ein Kunde des Car-Sharing-Anbieters „Drive Now“ hat sich einen BMW ausgeliehen und während seiner Fahrt einen Fahrradfahrer überfahren. Jetzt ist er wegen fahrlässiger Tötung zu 33 Monaten Haft verurteilt worden. Ein wichtiges Beweismittel sind Bewegungsdaten gewesen, die BMW dem Landgericht Köln geliefert hat.
Dass BMW aufzeichnet, wo und wie schnell sich das geliehene Auto bewegt, hat allerdings nicht im Vertrag mit „Drive Now“ gestanden. Eigentlich soll lediglich der Start- und Endpunkt der Fahrt dem Unternehmen gemeldet werden, damit eine passende Rechnung erstellt werden kann.
Auf Anfrage des Landgerichts in Köln hat BMW aber weit mehr liefern können. So gibt es beispielsweise Daten zur Außentemperatur während der Fahrt oder zur konkreten Geschwindigkeit. Und auch das Handy des Kunden, mit dem er das Auto gemietet hat, konnte geortet werden.
Datenschützer kritisieren jetzt die Datenmenge, die BMW über das Leihauto gespeichert hat. Der Hersteller hat mittlerweile zugegeben, dass in dem Auto ein Modul verbaut gewesen ist, das auch Bewegungsdaten erfasst. Allerdings sei dieses Modul nur bei etwa 5.000 Autos nachträglich installiert worden, die für Car-Sharing genutzt werden. Die Daten sollen für Supportzwecke bei technischen Problemen helfen. Private Autos würden keine solchen Daten sammeln.
Der ADAC hat aber herausgefunden, dass mehrere Autohersteller, unter anderem auch BMW, auch bei privaten Autos massenweise Daten sammeln. Bereits im August 2015 ist klargewesen, dass BMW beispielsweise die letzten hundert Abstellpositionen des Autos speichert – also Ortungsdaten. Dabei bleiben die Daten auch nicht unbedingt im Fahrzeug-Speicher liegen, sondern werden teilweise an den Hersteller übermittelt.
BMW weist darauf hin, aus den Datensätzen keine personalisierten Bewegungsprofile erstellen zu können. Das wäre in Deutschland ohne die Zustimmung des Kunden nicht erlaubt. Auf die personenbezogenen Daten des Car-Sharing-Kunden hat der Konzern keinen Zugriff. Da die aber beim von Sixt und BMW betriebenen Anbieter „Drive Now“ liegen, konnte für den Fall am Landgericht Köln problemlos ein Zusammenhang hergestellt werden. Anonyme, technische Daten für den Support dürfen erhoben werden, personenbezogene Daten aber nicht.
detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer hat mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über diese Fall und die rechtliche Grauzone gesprochen.
Die meisten Kunden wissen gar nicht, dass diese Daten erhoben und gespeichert werden.Dr. Achim Doerfer
Redaktion: Amy Wittenberg