Googlemail und Kinderpornographie: Wem gehören meine E-Mails?

Dürfen E-Mail-Dienste private E-Mails lesen?

Das Warnsystem eines E-Mail-Anbieters entdeckt kinderpornographisches Material in einem Postfach – und lässt den dazugehörigen Mann verhaften. Ist das legal?

In den USA ist ein Mann wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornographischen Material festgenommen worden. Ungewöhnlich dabei: Der Tipp kam nicht aus dem Umfeld des Mannes, sondern von seinem E-Mail-Anbieter. Dem Anbieter – in diesem Fall Googlemail – sind die Bilder wahrscheinlich durch ein automatisches Warnsystem aufgefallen.

Unstrittig ist: Kinderpornographie soll verhindert werden. Dennoch werfen die angewendeten Methoden immer wieder Fragen auf. Ist das systematische Scannen – vermeintlich – privater E-Mails durch E-Mail-Anbieter auch in Deutschland legal?

Unser Interviewpartner Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt für Internetrecht und Social Media Recht und hat uns erklärt, welche Rechte man als Nutzer von E-Mail-Providern hat.

Die Frage ist, ob man beim Anmelden bei Googlemail nicht vielleicht sogar die Einwilligung dazu gegeben hatCarsten Ulbricht,