In den USA ist ein Mann wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornographischen Material festgenommen worden. Ungewöhnlich dabei: Der Tipp kam nicht aus dem Umfeld des Mannes, sondern von seinem E-Mail-Anbieter. Dem Anbieter – in diesem Fall Googlemail – sind die Bilder wahrscheinlich durch ein automatisches Warnsystem aufgefallen.
Unstrittig ist: Kinderpornographie soll verhindert werden. Dennoch werfen die angewendeten Methoden immer wieder Fragen auf. Ist das systematische Scannen – vermeintlich – privater E-Mails durch E-Mail-Anbieter auch in Deutschland legal?
Unser Interviewpartner Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt für Internetrecht und Social Media Recht und hat uns erklärt, welche Rechte man als Nutzer von E-Mail-Providern hat.