Grundrechte für Menschenaffen

Wem gehört das Affen-Selfie?

Weit aufgerissene Augen, Hipster-Flaum auf der Oberlippe, und ein breites Grinsen im Gesicht: Ein geradezu perfektes Selfie, das im Netz Berühmtheit erlangt hat. Weil der Schopfaffe es aber selbst geknipst hat, ist jetzt ein Urheberstreit entbrannt: Hat ein Affe ein Recht auf das eigene Bild?

Dass Selfies im Netz ganz gut ankommen, das ist ja nichts Neues mehr. Dass ein Selbstporträt sich in der vergangenen Woche trotzdem außerordentlcih rasant verbreitet hat, liegt aber an einer etwas ungewöhnlichen Begebenheit. Denn das Fotomodell hat zwar braune Kulleraugen und ein breites Lächeln, ist aber kein Mensch, sondern eine Schopfaffendame.

Selbstporträt schürt Streit

Über das bereits vor drei Jahren entstandene Foto streiten sich nun Wikipedia und der englische Naturfotograf, mit dessen Kamera der Affe sich abgelichtet hat. Die Online-Suchmaschine hat das Foto ins Netz gestellt und behandelt das Bild als Teil der „Public Domain“: Wikipedia sagt, es gebe keinen menschlichen Autoren, dessen Copyright verletzt werden könnte. Der Fotograf sieht das anders. Er findet, die Rechte gehören ihm, weil das Foto mit seiner Kamera gemacht wurde.

Manche aber sagen: keiner von beiden hat recht. Denn der Affe selbst sollte die Rechte am eigenen Bild haben.

Colin Goldner ist so jemand. Für ihn ist die Diskussion um Rechte für Tiere nichts Neues. Goldner leitet seit 2011 das Great Ape Project in Deutschland, das sich für Grundrechte für Menschenaffen einsetzt. Uns hat er im Interview erklärt, wie das funktionieren soll.

Unser Ziel wäre eine Grundgesetzänderung, die die Rechte der großen Menschanaffen unter Verfassungsschutz stellte – sprich: ihnen Personenstatus zuerkennen würde.Colin Goldner