Ist das gerecht? | Schleichwerbung auf Instagram

Sind Marken-Hashtags Werbung?

Laut einem Gerichtsurteil müssen Marken-Hashtags auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden. Wichtiger Schritt im Kampf gegen Schleichwerbung oder absurdes Missverständnis?

Werbung in den sozialen Medien

Hashtags gehören zu Social Media wie der Dom zu Köln. Sie erlauben es Nutzern, sich zu bestimmten Themen zu äußern und besser miteinander zu kommunizieren.

Doch nicht immer ist die Verwendung des Rautezeichens so unverfänglich wie beispielsweise bei #yolo. Das zumindest sagt das Landgericht Berlin. Denn wer Markennamen in sozialen Netzwerken mit Hashtags versieht, betreibt in den Augen der Richter Werbung. Und die muss entsprechend gekennzeichnet sein, sonst drohen Abmahnungen wegen Schleichwerbung.

Schleichwerbung oder normale Kommunikation?

Geklagt hatte die Bloggerin Vreni Frost, die für die Verwendung von Marken-Hashtags auf Instagram vom „Verband Sozialer Wettbewerb“ abgemahnt wurde. Mit der Entscheidung gab das Landgericht Berlin nun den Abmahnern Recht: Tatsächlich habe Vreni Frost Schleichwerbung betrieben.

Das Internet ist missverstanden worden, menschliche Kommunikation ist missverstanden worden und der Journalismus ist missverstanden worden. Und ich hoffe, dass das Kammergericht das alles richtig verstehen wird. – Rechtsanwalt Achim Doerfer

Was für Fernsehen und Zeitungen gilt, gilt auch für die neuen Medien: Werbung muss als solche erkennbar sein. Denn sonst könnten Nutzer schließlich nur schwer unterscheiden, wo redaktionelle Inhalte aufhören und Schleichwerbung beginnt. Doch dass bereits das Taggen von Markennamen als Werbung gilt, halten viele Kritiker für überzogen.

Wie die Berliner Richter das Urteil begründet haben und ob sich die nächsthöhere Instanz dem anschließen wird, erklärt Rechtsexperte Achim Doerfer im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Carina Fron.

Das Landgericht Berlin hat quasi schon eine positive Erwähnung von irgendetwas als Werbung angesehen. Aber dann wäre ja bereits vor 100 Jahren eine positive Theaterbesprechung von Alfred Kerr Werbung gewesen.Rechtsanwalt Achim Doerfer 

Redaktion: Jan Philipp Wilhelm

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