Ist das gerecht | BGH-Urteil: Bürgerlicher Name begründet Anrecht auf Domain

Mein Name, meine Webseite, meine URL

Der eigene Name als Domain für die persönliche Website: Doch weil die Adresse schon belegt ist, zieht eine Frau vor Gericht. Der BGH entscheidet: Zurecht. Der bürgerliche Name kann einen Anspruch auf die entsprechende URL begründen. Ist das gerecht?

Als vor mehr als 30 Jahren das Domain-Name-System etabliert worden ist – ein Dienst, der IP-Adressen in leicht lesbare Namen umwandelt – haben dessen Entwickler einen Punkt offenbar nicht bedacht: Wer hat Anspruch auf bestimmte Adressen von Websites? Diese Frage hat nun der Bundesgerichtshof geklärt – zumindest in Hinsicht auf Domains mit der Endung „.de“.

Anlass dazu ist die Klage von Grit Lehmann gewesen: Grit Lehmann ist bereits Besitzerin der Domains „Gritlehmann.de“ und „Gritlehmann.com“, als sie sich dazu entscheidet, eine dritte Website mit der Adresse „Grit-Lehmann.de“ anzulegen. Doch dann die böse Überraschung: Diese Adresse ist bereits vergeben. Auf der dazugehörigen Website erscheint jedoch lediglich der Hinweis „Hier entsteht eine neue Internetpräsenz“.

Streit um Domain endet vor Gericht

Daraufhin versucht Grit Lehmann, über die zentrale Registrierungsstelle denic.de den Inhaber der Domain ausfindig zu machen. Es stellt sich heraus, dass ein Mann die Adresse für seine ehemalige Lebenspartnerin reserviert hat. Die heißt genau wie die Klägerin: Grit Lehmann.

Da der Mann die Domain nicht herausgeben will, zieht Grit Lehmann – die Erstgenannte – vor Gericht und gewinnt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Personen eines bestimmten Namens eine Art „Vorrecht“ auf gleichlautende Domains haben. Bestehende Inhaber einer solchen Domain müssen diese herausgeben, wenn sie sie ungenutzt blockieren. Kurzum: Der Mann muss die Domain mit dem Namen seiner ehemaligen Lebenspartnerin an die Klägerin abgeben.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Richter des BGH ist das Namensrecht gewesen. Dieses Recht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sichert, dass Personen ihren Namen im Rechtsverkehr nutzen können. Die Herausforderung liege heute darin, das „altehrwürdige“ Namensrecht mit der modernen Vergabe von Domains in Einklang zu bringen, erklärt Rechtsantwalt Achim Doerfer.

Mich kann keiner daran hindern, im Internet meinen Namen auch für eine Domain zu benutzen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bereits im März gefällt, jedoch erst jetzt veröffentlicht.

Worum genau es in dem Urteil geht und welche Folgen die Entscheidung des BGH für Domain-Inhaber haben könnte, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anke Werner mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Primärer Ausgangspunkt in diesem Fall ist das Namensrecht, das sehr, sehr stark ist.Achim Doerfer 

Redaktion: Friederike Rohmann