50 Jahre Verbandsklage

Klage im Sinne des Verbrauchers

Ein Verband klagt im Namen der Allgemeinheit. Das ist vor fünfzig Jahren mit der sogenannten Verbandsklage erstmals möglich geworden. Welche Erfolge haben die Vebraucherverbände erzielt und wogegen klagen sie in Zukunft? Hilft das uns Verbrauchern?

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Ein Tee mit Himbeeren auf der Verpackung, aber ohne Himbeeren im Inhalt? Gegen solche Täuschungen gehen Verbraucherverbände vor Gericht. Es ist nur ein Fall von vielen, in dem ein Verband für die Rechte von Verbrauchern klagt. Egal ob gegen Billig-Fluglinien, Backofenhersteller oder Banken: Mit der Verbandsklage sind immer wieder wegweisende Entscheidungen im Auftrag der Allgemeinheit erreicht worden.

Klage für die Allgemeinheit

Immer wenn es um unlauteren Wettbewerb oder unzulässige Geschäftspraktiken geht, können Verbraucherverbände stellvertretend klagen. Denn ein solcher Rechtsstreit durch alle Instanzen ist für den Einzelnen oft zu teuer und aufwendig. Ein Verdienst der Verbandsklage: Erst nach einem solchen Rechtsstreit ist 2008 der kostenlose Umtausch von defekten Geräten zum Gesetz geworden.mburg

Die Verbände klagen auch über Jahre und bis zum Bundesgerichtshof. So zum Beispiel im Fall der Fluglinie, den die Verbraucherzentrale gewonnen hat: Steuern und Zusatzkosten müssen für den Kunden von Beginn an transparent sein und dürfen nicht erst am Ende der Flugbuchung angezeigt werden.

Verbandsklage im Internetzeitalter

Für die Verbraucher ist es mit dem Internet leichter denn je geworden, Preise zu vergleichen und sich über Produkte sowie Dienstleistungen zu informieren. Trotzdem bleibt die fünfzig Jahre alte Verbandsklage aktuell.

Es gibt gerade im Internet viele Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Beispielsweise bei der Anbieterkennzeichnung, dem Widerrufsrecht oder den AGBs, da gibt es immer noch sehr viele Fehler, die die Anbieter machen. – Helke Heidemann-Peuser, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Bundesverband der Verbraucherzentralen

Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministerums will die Verbandsklage künftig noch weiter stärken. Die Verbände sollen bald auch bei Datenschutzverstößen gegen Konzerne wie Google oder Facebook klagen können. Bisher ist es den Verbänden nur möglich, gegen unerlaubte Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugehen.

Im Interview hat detektor.fm-Moderatorin Teresa Nehm mit Helke Heidemann-Peuser über die Verbandsklage gesprochen. Sie leitet die Rechtsdurchsetzung beim Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.

Wir haben bereits Klagen gegen Google, Facebook und Apple anhängig, bei denen es auch um Datenschutzverstöße in den Einwilligungserklärungen geht. Aber wenn Daten ohne eine Einwilligung unzulässig genutzt werden, haben wir keinerlei gesetzliche Handhabe mehr.Helke Heidemann-PeuserFoto: vzbv 

Redaktion:  Sandro Schroeder

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