Zurück zum Thema | Selbstbestimmungsgesetz

Wie fortschrittlich ist das neue Gesetz?

Die Ampelkoalition hat mit dem Selbstbestimmungsgesetz einen neuen Gesetzesentwurf präsentiert, der die Änderung des Geschlechts und des Vornamens massiv erleichtert. Aber reicht das?

Das Transsexuellen-Gesetz hat ausgedient

Aktuell gilt in Deutschland für Menschen, die ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern möchten, das sogenannte Transsexuellen-Gesetz (TSG). Dieses Gesetz ist 1981 in Kraft getreten und hat das erste Mal Transmenschen rechtlich anerkannt. Doch es ist mittlerweile überholt: Das TSG pathologisiert die Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, und zwingt sie durch ein langes, demütigendes und kostspieliges Verfahren. Außerdem gilt der Begriff „transsexuell“ als problematisch, betroffene Menschen präferieren „transgeschlechtlich“ oder „trans“. Durch den Regierungswechsel 2021 haben sich dann viele Menschen neue Anstöße für eine verbesserte Rechtslage erhofft.

Dass es mit dem Selbstbestimmungsgesetz so lange gedauert hat, liegt eindeutig an politischen Widerständen.

Julia Monro, Aktivistin

Foto: Hans Blumenthal

Selbstbestimmungsgesetz

Die Ampelkoalition hat mit dem Selbstbestimmungsgesetz nun einen neuen Gesetzesentwurf präsentiert. Das Selbstbestimmungsgesetz soll die Änderung des Geschlechts und des Vornamens massiv erleichtern. Nach der neuen Gesetzeslage soll ein einmaliger Besuch beim Standesamt reichen, um den eigenen Namen neu eintragen zu lassen. Kritische Stimmen befürchten, dass insbesondere cis-Männer durch das Selbstbestimmungsgesetz das Geschlecht ändern könnten und es so zu Übergriffen in geschützten Räumen kommen könnte. Die Erfahrungen aus anderen Ländern und statistische Erkenntnisse liefern dafür jedoch keine Belege. Auch die Zahl derjenigen, die ihren Geschlechtseintrag mehrmals ändern könnten, dürfte verschwindend sein: Die Quote für eine Rückveränderung des Geschlechts liegt bei weniger als 1 %.

Wir stellen mit dem Selbstbestimmungsgesetz eine ganz andere Möglichkeit dar, die den Menschen auch wieder das Gefühl gibt, als Menschen wahrgenommen zu werden.

Jan Plobner, stellvertretender queer-politischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Foto: Fionn Grosse

Wie mit den Befürchtungen von Kritikerinnen und Kritikern umgegangen werden sollte, wie der Gesetzesentwurf bei trans Menschen und in der queeren Community ankommt und ob die zuständigen Menschen in der Politik mit dem Selbstbestimmungsgesetz zufrieden sind, darüber sprechen wir in der heutigen Folge von „Zurück zum Thema“. detekor.fm-Moderator Gottfried Haufe hat dazu mit der Aktivistin für Trans-Rechte Julia Monro gesprochen. Der stellvertretende queer-politische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jan Plobner erläutert die Position der Ampelregierung zum Gesetzesprojekt.

Diese Folge ist Teil unserer Themenwoche im Rahmen des Pride Month bei „Zurück zum Thema“. Wir sprechen in dieser Woche unter anderem über Asexualität, das Rainbow Washing und darüber, wie queer das Kaiserreich war.