AutoMobil | Rettungswagen im Straßenverkehr

Ruhig bleiben, Platz machen

Im Rückspiegel sieht man das rotierende Blaulicht immer näherkommen. Allmählich hört man auch das Martinshorn vom Rettungswagen. Klar, man muss schnell Platz machen. Aber was ist dafür eigentlich erlaubt? Und wozu ist man als Autofahrer in einer solchen Situation sogar verpflichtet?

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Die Ampel ist rot, die Kreuzung viel befahren und plötzlich taucht hinter einem ein Rettungswagen mit Blaulicht und ohrenbetäubenden Sirenen auf. In solchen Momenten kommt es oft auf jede Sekunde an: Schaffen es die Sanitäter nicht rechtzeitig zum Unfallort, kann das in den schlimmsten Fällen tödlich enden.

Unaufmerksamkeit bremst Rettungswagen aus

Nicht alle Autofahrer reagieren angesichts solcher Brisanz geistesgegenwärtig. Ist die Musik zu laut, hören sie das Martinshorn vielleicht gar nicht; haben sie ihr Umfeld nicht im Blick, sehen sie auch das Blaulicht nicht. Nicht selten verzögert sich das Ausweichen dadurch. Hinzukommt, dass viele Autofahrer gar nicht wissen, wohin sie überhaupt ausweichen sollen. Gerade Fahranfänger sind schnell mit dieser Situation überfordert.

Es wird zwar versucht, Platz zu machen. Doch keiner der Verkehrsteilnehmer fährt über die Haltelinie. – Maik Rathje, Johanniter-Unfall-Hilfe

In solchen Notfallsituationen ist es durchaus erlaubt, sich über die Straßenverkehrsordnung hinwegzusetzen. Wenn es die Verkehrslage zulässt, darf man die rote Ampel ignorieren und ein Stück weit in die Kreuzung einfahren. Allerdings muss hier der fließende Verkehr berücksichtigt werden.

Der ADAC rät zudem, das Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges, den Ort sowie die Uhrzeit zu notieren. Dies kann nützlich sein, wenn beispielsweise ein Blitzer auslöst, sobald man die Ampel überquert hat.

Die Bundesvereinigung für Notärzte schätzt, dass rund 70 Prozent aller Einsatzfahrten durch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Hierunter fallen jedoch nicht nur Autofahrer, sondern ebenso auch Radfahrer und Fußgänger. Gerade diese beiden Gruppen sehen sich häufig nicht als aktive Verkehrsteilnehmer und missachten umso häufiger die geltenden Regeln.

Behinderungen können teuer werden

Wer einen Rettungswagen behindert, kann dafür jedoch sogar strafrechtlich verfolgt werden. Wer beispielsweise keine Rettungsgasse bildet, um Einsatzfahrzeuge durchzulassen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Alltägliche Situationen im Straßenverkehr zeigen, dass noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten ist. Deswegen hat sich detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Maik Rathje unterhalten. Er ist Fachbereichs- und Dienststellenleiter bei der Johanniter-Unfall-Hilfe und hat selbst schon etliche Einsätze miterlebt.

Die Anordnung gilt, alle Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.Maik Rathje 

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