Ist das gerecht? | Beweismittel Dashcam

Ein umstrittener Zeuge

Um Unfälle aufzuklären, dürfen Autofahrer die Aufnahmen ihrer Dashcams künftig vor Gericht verwenden. Damit geht ein alter Streit um Datenschutz und Wahrheitsfindung zu Ende – doch das Urteil wirft auch neue Frage auf. Die Antworten gibt Rechtsanwalt Achim Doerfer.

Zankapfel Dashcam

In kaum einem Land der Welt spielt Datenschutz eine so große Rolle wie in Deutschland. Auch ein Autofahrer aus Sachsen-Anhalt musste das erfahren. Er wollte im Streit um einen Verkehrsunfall seine Unschuld beweisen – mithilfe einer Dashcam. Die Mini-Kameras filmen vom Amaturenbrett aus das Verkehrsgeschehen.

In manchen Ländern, etwa Russland, gehören sie inzwischen fest zum Straßenbild. Doch in Deutschland lehnten Gerichte den Video-Zeugen mit Verweis auf den Datenschutz ab: Das Filmen des Verkehrs sei unzulässig. Dementsprechend konnte der Autofahrer den Videomitschnitt nicht als Beweismittel einbringen.

Das Datenschutz-Dilemma

Der Mann gab sich damit nicht zufrieden, zog vor den Bundesgerichtshof – und bekam Recht. Künftig sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig. Als Absage an den Datenschutz wollen die Richter ihr Urteil aber nicht verstanden wissen: Permanentes Filmen des Straßenverkehrs bleibt verboten.

Natürlich kann man den Impuls verstehen – wenn es so einen Film gibt – sich den auch anzuschauen und die Wahrheit zu kennen. Aber ich halte es dann doch für wesentlich wichtiger, dass man grundrechtlich geschützte Rechte […] dem dann doch vorausstellt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Was bedeutet das Dashcam-Urteil für den Alltag auf Deutschlands Straßen? detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz hat mit Dr. Achim Doerfer gesprochen. Er ist Rechtsanwalt und führt uns jede Woche durch den Paragraphendschungel.

Eine ganz weitreichende Geschichte, eine faktische Legalisierung auch dauerhaft laufender Dashcams – ich finde es überaus problematisch.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Johannes Schmidt

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