Zankapfel Dashcam
In kaum einem Land der Welt spielt Datenschutz eine so große Rolle wie in Deutschland. Auch ein Autofahrer aus Sachsen-Anhalt musste das erfahren. Er wollte im Streit um einen Verkehrsunfall seine Unschuld beweisen – mithilfe einer Dashcam. Die Mini-Kameras filmen vom Amaturenbrett aus das Verkehrsgeschehen.
In manchen Ländern, etwa Russland, gehören sie inzwischen fest zum Straßenbild. Doch in Deutschland lehnten Gerichte den Video-Zeugen mit Verweis auf den Datenschutz ab: Das Filmen des Verkehrs sei unzulässig. Dementsprechend konnte der Autofahrer den Videomitschnitt nicht als Beweismittel einbringen.
Das Datenschutz-Dilemma
Der Mann gab sich damit nicht zufrieden, zog vor den Bundesgerichtshof – und bekam Recht. Künftig sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig. Als Absage an den Datenschutz wollen die Richter ihr Urteil aber nicht verstanden wissen: Permanentes Filmen des Straßenverkehrs bleibt verboten.
Natürlich kann man den Impuls verstehen – wenn es so einen Film gibt – sich den auch anzuschauen und die Wahrheit zu kennen. Aber ich halte es dann doch für wesentlich wichtiger, dass man grundrechtlich geschützte Rechte […] dem dann doch vorausstellt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Was bedeutet das Dashcam-Urteil für den Alltag auf Deutschlands Straßen? detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz hat mit Dr. Achim Doerfer gesprochen. Er ist Rechtsanwalt und führt uns jede Woche durch den Paragraphendschungel.
Redaktion: Johannes Schmidt