Kirche kündigt Wiederverheirateten

Liebesheirat als Kündigungsgrund

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Angestellten kündigen, die erneut heiraten, so hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Denn die Kirche genießt in Deutschland einen Sonderstatus. Wie steht es denn um die Trennung von Kirche und Staat?

Kirche hat in Deutschland Sonderstatus

Bei Heirat Kündigung: Was klingt, wie ein schlechter Witz, ist in Deutschland im Jahre 2014 Realität. Zumindest dann, wenn man bei der katholischen Kirche angestellt ist und schon einmal verheiratet war. Denn die Heirat nach einer Scheidung ist für die katholische Kirche eine Sünde. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem aktuellen  Urteil das Sonderrecht der Kirche bestätigt. In diesem Fall dürfen Mitarbeiter gekündigt werden:

Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte.

Chefarzt muss nach Heirat Posten räumen

Ein Chefarzt eines kirchlichen Krankenhauses in Düsseldorf wurde 2009 vor die Tür gesetzt, nachdem er erneut geheiratet hatte und sein Arbeitgeber davon erfuhr. Dagegen klagte der Arzt und bekam 2011 Recht vor dem Bundesarbeitsgericht. Dagegen  legte widerrum das Krankenhaus Verfassungsbeschwerde ein. Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden nun gegen den ehemaligen Chefarzt und stärkten den Sonderstatus kirchlicher Arbeitgeber. Damit ist die Kündigung rechtens.

Sünde der zweiten Heirat in der Diskussion

Ob die Heirat Geschiedener als Sünde zu sehen ist, wird innerhalb der katholischen Kirche diskutiert. Im Abschlussdokument der Familiensynode im Oktober 2014 konnte man sich zu keinem Urteil durchringen. Es gelten weiter die alten moralischen Leitlinien, die über die kirchlichen Sonderrechte direkte Auswirkungen auf Angestellte der Kirche in Deutschland haben können. Auch das Antidiskriminierungsgesetz kann daran nichts ändern.

Wie weit gehen kirchliche Sonderrechte in Deutschland?

Doch die kirchlichen Sonderrechte gehen noch weiter. Ob eine Trennung von Staat und Kirche in Deutschland weiterhin besteht und was von dem Verfassungsgerichtsurteil zu halten ist, darüber hat Jennifer Stange mit Rainer Ponitka vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten gesprochen. Er ist Pressesprecher der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Es gibt ein eigenes Arbeitsrecht innerhalb des kirchlichen Raumes, welches deutlich über einen ganz normalen Tendenzschutz hinausgeht.Rainer Ponitka 

Redaktion