Gefängnis als Strafe reicht: Gefangenen-Gewerkschaft prangert Zustände an

Gefangene – Bürger zweiter Klasse?

Immer wieder bringen sich Menschen in deutschen Gefängnis um. Die Gewerkschaft der Gefangenen macht auch desaströse Zustände dafür mitverantwortlich. Dabei sollte es die nicht geben. Der Angleichungsgrundsatz verlangt: das Gefängnis ist die Strafe, nicht aber schlechte Bedingungen.

Selbstmord im Gefängnis

Es ist leider keine Seltenheit, dass Häftlinge sich umbringen. Allein in diesem Jahr haben vier Gefangene in Berlin Suizid begangen – einer erst diese Woche. Gründe dafür gibt es viele. Aber was immer wieder in der Kritik steht, sind die Zustände in den Gefängnissen.

An den Osterfeiertagen wurden die Gefangenen in Tegel jeden Tag von 16.00 Uhr bis 9.00 Uhr eingeschlossen. Sport gab es über das Wochenende keinen mehr. Auch die baulichen und personellen Zustände, speziell in der Teilanstalt II der JVA Berlin-Tegel, werden massiv kritisiert.

Soziale Diskriminierung

Auch sozial fühlen sich die Häftlinge diskriminiert. Sie erhalten zwar ärztliche Versorgung in den Gefängnissen, sind jedoch nicht krankenversichert. Das heißt, dass für ihre Angehörigen die Familienversicherung wegfällt.

Außerdem zahlen sie während der Zeit in Haft keine Beiträge in die Rentenversicherung. Das begünstigt den Weg in die Altersarmut – vor allem bei langer Haftzeit. Ein dritter Punkt ist der Mindestlohn, den die Gefangenen-Gewerkschaft fordert, den die Gefangenen jedoch nicht erhalten. Bei der Arbeit handle es sich um Resozialisierung und nicht um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, so die Rechtfertigung dafür.

Die Gefangenen-Gewerkschaft setzt sich deutschlandweit für die Häftlinge ein. Einige der Mitglieder sind selbst hinter Gittern. Ihr Hauptziel ist es, volle Gewerkschaftsfreiheit für die Menschen in Haft zu erreichen – und vor allem, den sogenannten „Angleichungsgrundsatz“ durchzusetzen.

Angleichungsgrundsatz – Was das bedeutet

Der Angleichungsgrundsatz besagt, dass das Leben im Gefängnis dem Leben in Freiheit so gut wie möglich angepasst werden soll. Denn die eigentliche Strafe besteht im Freiheitsentzug. Dazu gehört unter anderem ein geregelter Tagesablauf, der Arbeits – und Ruhezeiten enthält.

Für die Resozialisierung ist es auch wichtig, dass die Insassen im Gefängnis weiterhin Beziehungen „nach draußen“ führen können. Bei Besuchszeiten von wenigen Stunden im Monat ist das nicht leicht. In zwölf Bundesländern gibt es daher den Langzeitbesuch, der aber in jedem Land unterschiedlich aussieht. Langzeitbesuch bedeutet, dass die Besuche in ehe – und familienfreundlichen Räumen, meist mit Bett und Kochbereich, stattfinden.

Oliver Rast, der Sprecher der Gefangenen-Gerwerkschaft, hat mit der detektor.fm-Moderatorin Marie Landes über die aktuelle Situation in den deutschen Gefängnissen und die Umsetzung des Angleichungsgrundsatzes gesprochen.

Wir stellen fest, dass der Angleichungsgrundsatz nicht realisiert ist.Oliver Rast 

Redaktion: Charlotte Muijs und Laura Pientka

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