Grundgesetz-Podcast | Bildung und Förderung

„Mitwirken ist ja auch ein nettes Wort für bezahlen“

Bildung ist Sache der Länder. Mit einigen Ausnahmen aber darf der Bund mitwirken – oder anders: er darf Geld dafür geben. Wann ist das der Fall und für welche Sachbereiche gilt das auch noch?

Es gibt einige Bereiche, für die sind die Länder zuständig. Und zum Beispiel beim Thema Bildung bestehen sie auch vehement auf ihre Autonomie. Diese Freiheit hat allerdings auch Grenzen. Nämlich dann, wenn die Bundesländer ihre Vorhaben nicht selbst finanzieren können.

Bildung: Geld gegen Mitsprache

Das ist zum Beispiel im Bereich des Deichschutzes oder der Wirtschaftsförderung der Fall. Oder wenn es um die Bildung an Hochschulen geht. Universitäten sind teuer: Für die Forschung werden schnell mal hohe Millionenbeträge benötigt. Also springt da auch Mal der Bund ein und der will im Gegenzug natürlich auch ein bisschen Mitspracherecht. Geregelt wird das dann in den Artikeln 91a bis 91e des Grundgesetzes.

Wie wird diese Zusammenarbeit dann ausgestaltet? Und welche Sachbereiche sind davon genau betroffen? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Hajo Schumacher. Mit dabei ist in dieser Folge noch einmal Joachim Wieland.

Der Leistungsvergleich findet in meinen Augen gar nicht statt, wenn die Ergebnisse nicht öffentlich sind.Hajo Schumacher 

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146 Artikel in einem Podcast In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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Redaktion