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Wie müssen Abtreibungen neu geregelt werden?

Eine Expert:innenkommission berät über eine neue gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es steht zur Debatte, ob der Paragraf 218 aus dem Strafgesetz gestrichen wird.

§ 218 StGB: Ein Überbleibsel aus der Kaiserzeit

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland vor allem durch den Paragrafen 218 geregelt. Den gibt es seit mehr als 150 Jahren: Seit 1871 stellt er Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Wer zu der Zeit im Kaiserreich abgetrieben hat, musste grundsätzlich mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.

Mittlerweile ist der Paragraf aber mehrmals angepasst worden. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland zwar immer noch strafbar. Sie werden allerdings unter bestimmten Umständen nicht geahndet. Wenn die schwangere Person innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis abtreibt und sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt, bleibt der Abbruch straffrei. Außerdem sind Schwangerschaftsabbrüche ausdrücklich nicht rechtswidrig, wenn das seelische oder körperliche Wohl der schwangeren Person durch die Schwangerschaft bedroht ist oder die Schwangerschaft auf ein Sexualdelikt wie einer Vergewaltigung zurückgeht.

Auch das Völkerrecht geht inzwischen von einer reproduktiven Autonomie von Frauen aus, und da ist eben Deutschland doch noch deutlich hinten dran, was die Rezeption solcher Autonomie-Konzepte betrifft.

Anna Katharina Mangold, Verfassungsrechtlerin und Professorin für Europarecht an der Universität Flensburg

Foto: Europa-Universität Flensburg

Legale Schwangerschaftsabbrüche?

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, lassen die Ampelparteien gerade den Paragrafen 218 prüfen. Eine Kommission zur „reproduktiven Selbstbestimmung“ soll darüber beraten, inwieweit Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts gesetzlich geregelt werden könnten. Die Expertinnen und Experten sollen noch vor Ostern zum ersten Mal tagen. Harsche Kritik kommt dabei unter anderem von der CSU. Sollte der Paragraf 218 tatsächlich gestrichen werden, hat die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf bereits mit einer Verfassungsklage gedroht.

Ich würde mir schon erhoffen, dass diese 150 Jahre Kampf gegen den Paragrafen 218 enden, wo ich in der täglichen Arbeit auch sehe, dass der immer noch die Gesundheit und die Würde der Frauen extrem einschränkt und demütigt.

Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Foto: Fotostudio celebi

Welche rechtlichen Bedenken gibt es bei der Streichung von Paragraf 218 StGB? Und wie könnte eine neue gesetzliche Regelung aussehen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann mit der Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold. Die Ärztin Kristina Hänel erklärt außerdem, auf welche medizinischen Faktoren bei einer Änderung Rücksicht genommen werden muss.