Zurück zum Thema | Wahlrechtsreform

Was ändert die Wahlrechtsreform?

Der Deutsche Bundestag hat über die geplante Wahlrechtsreform abgestimmt. Mit ihr wird die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag verringert.

Kein Platz außer für eine Wahlrechtsreform

Noch nie war das deutsche Parlament so groß wie in der aktuellen Legislaturperiode: 736 Abgeordnete sitzen unter der Reichstagskuppel. Der Bundestag ist damit nach dem chinesischen Volkskongress das zweitgrößte Parlament der Welt. Eigentlich soll der Bundestag (laut § 1 des Bundeswahlgesetzes) nur aus 598 Par­la­men­ta­rie­rin­nen und Parlamentariern bestehen. Die Realität sieht aber anders aus: Im Moment gibt es 138 Abgeordnete mehr als gesetzlich vorgesehen durch Überhang- und Ausgleichsmandate. Das soll die geplante Wahlrechtsreform ändern: Durch sie soll der Bundestag bei der nächsten Wahl 2025 auf 630 Abgeordnete verkleinert werden. 

Also aus meiner Sicht ist es eine unglückliche Entscheidung, die Grundmandatsklausel zu streichen, allerdings verfassungsrechtlich nach der jetzigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht durchaus zulässig.

Silke Ruth Laskowski, Leiterin des Fachgebiets für Öffentliches Recht an der Universität Kassel

Foto: privat

Viele Abgeordnete, viele Probleme, viel Kritik

Das Hauptargument gegen zu viele Abgeordneten ist eher trivial — im Bundestag ist langsam kein Platz mehr für noch mehr Stühle. Schon jetzt stößt der Plenarsaal an seine Grenzen. Außerdem steigen mit der Anzahl der Abgeordneten auch die Kosten. Diese tragen die deutschen Steuerzahler und -zahlerinnen. Mit der Wahlrechtsreform wird zudem erhofft, parlamentarische Abläufe in Zukunft zu beschleunigen. Am Freitag, den 17. März, wurde im Bundestag über die Reform abgestimmt und sie wurde angenommen. Kritische Stimmen aus der Opposition halten Teile des Gesetzesvorschlags allerdings für verfassungswidrig. Linke und Union kündigten deshalb schon jetzt eine erste Verfassungsklage an.

Der Bundestag muss sich deshalb verkleinern, weil er nicht mehr in der Lage ist, seine Regelgröße von 598 einzuhalten, und diese Regelgröße macht ja Sinn.

Robert Vehrkamp, Politikwissenschaftler und Senior Advisor bei der Bertelsmann Stiftung

Foto: Robert Kunsch

Wie aussichtsreich wäre eine solche Klage? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Nina Potzel in der heutigen Folge von „Zurück zum Thema“ mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski. Sie ist Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht und Mitglied in der Wahlrechtskommission. Die Veränderungen durch die Wahlrechtsreform erklärt Prof. Dr. Robert Vehrkamp. Er ist Senior Advisor der Bertelsmann Stiftung im Programm „Zukunft der Demokratie“ und Mitglied in der Wahlrechtskommission.