§ 218 StGB: Ein Überbleibsel aus der Kaiserzeit
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland vor allem durch den Paragrafen 218 geregelt. Den gibt es seit mehr als 150 Jahren: Seit 1871 stellt er Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Wer zu der Zeit im Kaiserreich abgetrieben hat, musste grundsätzlich mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
Mittlerweile ist der Paragraf aber mehrmals angepasst worden. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland zwar immer noch strafbar. Sie werden allerdings unter bestimmten Umständen nicht geahndet. Wenn die schwangere Person innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis abtreibt und sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt, bleibt der Abbruch straffrei. Außerdem sind Schwangerschaftsabbrüche ausdrücklich nicht rechtswidrig, wenn das seelische oder körperliche Wohl der schwangeren Person durch die Schwangerschaft bedroht ist oder die Schwangerschaft auf ein Sexualdelikt wie einer Vergewaltigung zurückgeht.
Legale Schwangerschaftsabbrüche?
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, lassen die Ampelparteien gerade den Paragrafen 218 prüfen. Eine Kommission zur „reproduktiven Selbstbestimmung“ soll darüber beraten, inwieweit Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts gesetzlich geregelt werden könnten. Die Expertinnen und Experten sollen noch vor Ostern zum ersten Mal tagen. Harsche Kritik kommt dabei unter anderem von der CSU. Sollte der Paragraf 218 tatsächlich gestrichen werden, hat die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf bereits mit einer Verfassungsklage gedroht.
Welche rechtlichen Bedenken gibt es bei der Streichung von Paragraf 218 StGB? Und wie könnte eine neue gesetzliche Regelung aussehen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann mit der Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold. Die Ärztin Kristina Hänel erklärt außerdem, auf welche medizinischen Faktoren bei einer Änderung Rücksicht genommen werden muss.