Grundgesetz-Podcast | Bundesbeamte & Bundeszwang

Macht mal!

Oberste Bundesbehörden müssen bei der Auswahl ihrer Beamten darauf achten, dass alle Länder vertreten sind. Aber in welchem Verhältnis eigentlich? Außerdem Thema der Folge: der Bundeszwang.

Bundesbehörden als Spiegel der Gesellschaft?

Was ist eigentlich ein „angemessenes Verhältnis“? Diese Frage stellt sich, wenn man durch das Grundgesetz blättert und sich Artikel 36 durchliest. Dort nämlich steht, dass die Beamten in den obersten Bundesbehörden aus allen 16 Bundesländern stammen sollen. Und dass dabei auf ein „angemessenes Verhältnis“ geachtet werden soll. Wie das allerdings aussehen soll, darüber findet man dort nichts.

Wo sind die Frauen, wo sind die Generationen, wo sind die mit Migrationshintergrund?Hajo Schumacher 

Und auch in der Realität lässt sich sicher darüber streiten, ob Artikel 36 des Grundgesetzes derzeit entsprechend umgesetzt wird. Denn gerade Beamte aus den neuen Bundesländern fehlen in vielen Behörden – oder sind zumindest stark unterrepräsentiert. Knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung lässt sich dieser Missstand kaum mehr wegdiskutieren. Auch wenn man derzeit noch zu hoffen scheint, dass sich das Problem spätestens mit der neuen Generation in den Behörden erledigt haben dürfte.

Das passt gar nicht gerade. Und hier könnte man und sollte man den Artikel 36 endlich mal ernst nehmen. – Ulrich Battis

Bundeszwang als Ultima Ratio

In der neuen Folge des Grundgesetz-Podcasts sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz auch über Artikel 37 des Grundgesetzes. Darin wir der sogenannte Bundeszwang behandelt. Welche Rolle spielt er in Deutschland? Und wie steht es denn jetzt nun um die obersten Bundesbehörden? Rechtsexperte Ulrich Battis steht mit Antworten zur Seite.


146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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Redaktion