Man darf trotz Meinungsfreiheit nicht alles sagen. Und ein Anrecht darauf, dass andere die eigene Meinung nicht doof finden, gibt es auch nicht. Was steht noch alles so in Artikel 5 des Grundgesetzes? Verfassungsrechtler Christoph Möllers erklärt’s.
Eine gesellschafts- oder regierungskritische Meinung darf man in diesem Land nicht mehr haben. Wir Sportler haben in Deutschland eine Meinungsfreiheit, für die man nicht in den Knast kommt. Wir haben aber keine Meinungsfreiheit im eigentlichen Sinne. – Stefan Kretzschmar
So hat sich der ehemalige Handballprofi Stefan Kretzschmar vor einiger Zeit bei T-Online geäußert. Seiner Auffassung nach kann man sich nicht mehr kritisch äußern, ohne in einen Shitstorm zu geraten und auch Kontra zu bekommen. Was er dabei nicht beachtet: Das Recht auf Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass andere nicht auf Gesagtes reagieren dürfen. Und auch nicht, dass niemand die eigene Meinung doof finden darf.
Ein wenig mehr Demut von allen Seiten hat dieser Artikel durchaus verdient.Hajo Schumacher
Dabei handelt es sich offenbar um ein Missverständnis, welches immer öfter auftritt. Kaum ein Grundrecht wurde in den vergangenen Jahren wohl häufiger bemüht als Artikel 5. Gerade in den sozialen Netzwerken berufen sich viele auf ihr Recht, ihre Meinung äußern zu dürfen. Oft ist damit auch die Abwehr gegen Menschen gemeint, die diese Meinung nicht teilen und das auch kundtun.
So funktioniert die Meinungsfreiheit aber eben nicht. Was sie tatsächlich abdeckt und welche Kommunikationsgrundrechte außerdem noch in Artikel 5 geschützt werden, darüber sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Juristische Expertise kommt in dieser Folge von Christoph Möllers, der auch schon in der ersten Folge dabei war.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.