Grundgesetz-Podcast | Entnazifizierung in Deutschland

Von Tätern und Mitläufern

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs mussten Regierung und Behörden komplett neu aufgebaut werden. Beamte, die unter Hitler Karriere gemacht hatten, sollten nicht wieder in verantwortungsvolle Positionen kommen. Die sogenannte Entnazifizierung wird auch im Grundgesetz behandelt.

Wer war Täter?

Straße wurden umbenannt, Hakenkreuze von Gebäuden entfernt, Denkmäler wieder abgerissen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sollte Deutschland schnell wieder von allen Überbleibseln aus der Zeit der Nationalsozialisten befreit werden. Dazu gehörte auch der Kern der Entnazifizierung, nämlich die Identifizierung der Täterinnen und Täter, der Mitläufer, Befehlshaber und der Unbeteiligten.

Wichtig war dafür das „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ vom März 1946. Dieses galt in der US-amerikanischen Besatzungszone und darin wurden die Deutschen in fünf Gruppen eingeteilt: Hauptschuldige (I), Belastete (II), Minderbelastete (III), Mitläufer (IV) und Entlastete (V). Je nach Kategorie drohten unterschiedliche bzw. keine weiteren Strafmaßnahmen.

Wenn man das Ziel vor Augen hat, dass alle Nationalsozialisten dauerhaft aus dem Staatsdienst entfernt werden sollten, dann ist das Gesetz natürlich ein Misserfolg. – Dr. Clemens Vollnhals

Im Grundgesetz ist darüber hinaus zu lesen, dass diese Rechtsvorschriften von der Verfassung nicht berührt werden. Aber was ist damit eigentlich gemeint? Und wie lief diese Entnazifizierung aus dem historischen Blickwinkel betrachtet eigentlich ab? Der freie Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz schauen sich den Artikel 139 des Grundgesetzes an. Außerdem kommt Dr. Clemens Vollnhals zu Wort. Er ist Stellvertretender Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der TU Dresden.


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Redaktion