Grundgesetz-Podcast | Verwirkung von Grundrechten

Gegen die Feinde der Demokratie

Es ist auch möglich, dass Grundrechte aberkannt werden. Sie gelten dann als verwirkt. Aber wann trifft das ein und welche Grundrechte sind davon betroffen?

In der letzten Folge vom Grundgesetz-Podcast haben wir über die Einschränkungen von Grundrechten gesprochen. Betroffen waren im Speziellen Soldaten und Zivildienstleistende, im Allgemeinen aber auch die komplette Bevölkerung. Artikel 18 geht aber noch weiter: Grundrechte können demnach nicht nur eingeschränkt werden – man kann sie auch verwirken.

Deutschland ist hier ein Einzelfall. Man wollte damit die Lehren aus der Weimarer Zeit und vor allem aus der Nazizeit ziehen. – Michael Brenner, Verfassungsjurist

Menschenwürde bleibt unantastbar

Das betrifft aber nicht alle Grundrechte. Fundamentale Rechtsgrundsätze wie die Unantastbarkeit der Würde oder den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetzgeber, die lassen sich nicht einfach aberkennen. Das Recht auf die freie Meinungsäußerung oder zur Versammlung hingegen schon. Letzten Endes kann sogar das Wahlrecht betroffen sein.

Was muss geschehen, damit es so weit kommt? Einen Katalog diesbezüglich gibt es da nicht. Artikel 18 liefert aber dennoch eine Grundlage. Wer die betroffenen Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese“, steht da. Heißt: Wer das Grundgesetz abschaffen will, kann sich auch nicht uneingeschränkt darauf berufen.

Die Feinde der Demokratie

Soweit die Theorie. In der Praxis hingegen sind die Hürden hoch, um Grundrechte als verwirkt zu erklären. Das allerdings spricht vielmehr für den Rechtsstaat als gegen ihn. Denn tatsächlich gibt es eine solche Regelung auf Verwirkung von Grundrechten so nur in Deutschland. Dass man damit vorsichtig umgeht, sollte selbstverständlich sein.

Könnte man den Artikel 18 denn nicht viel häufiger in Marsch setzen?Hajo Schumacher 

Wie oft wurde Artikel 18 schon angewandt? Diese Frage stellt detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz dem Journalisten Hajo Schumacher – und dem Verfassungsjuristen Michael Brenner.

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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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Redaktion