Grundgesetz-Podcast | Völkerrecht: Allgemeine Regeln

Pacta sunt servanda

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Teil der Bundesgesetze und können ihnen vorgehen. Was bedeutet das eigentlich?

Völkerrecht ist nicht immer gleich Völkerrecht

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Teil der Bundesgesetze – und können ihnen sogar vorgehen. Das steht in Artikel 25 des Grundgesetzes. Da kommen dem Laien gleich mehrere Fragen. Was sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Und warum gehen sie Bundesgesetzen vor?

Im Zweifel ist klar, wenn es einen Konflikt gibt, zwischen dem Bundesrecht und den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, dann gilt eben die allgemeine Regel des Völkerrechts. Da würde ich aber nicht von „brechen“ sprechen. – Philipp Amthor

Um nicht alles schon zu verraten, gehen wir die Sache in diesem Artikel aber ein bisschen anders an. Zunächst also die Antwort, was nicht unter die allgemeinen Regeln des Völkerrechts fällt: Völkerrechtliche Verträge. Die nämlich werden in Artikel 32 des Grundgesetzes geregelt, sie fallen unter die auswärtigen Beziehungen. Beispiele für solche Verträge wären die Charta der Vereinten Nationen oder der EU-Vertrag.

Ich muss an Artikel 20a denken, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Und da gibt es ja zum Beispiel auch das Umweltvölkerrecht – das war mir gar nicht klar, dass es das gibt.Hajo Schumacher 

In der Podcast-Folge zu Artikel 25 verraten Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz dann, was darunter fällt. Unterstützung bekommen sie dabei von Philipp Amthor.

Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm


146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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Redaktion