Freiluftarbeiten bei Hitze

Recht auf Hitzefrei?

Hochsommer bedeutet erschwerte oder gar unerträgliche Arbeitsbedingungen für alle, die draußen arbeiten – ohne Klimaanlage und oft sogar ohne irgendeinen Sonnenschutz. Wie können sich Freiluftarbeiter wirksam gegen Hitze schützen?

Freiluftarbeiter leiden unter Hitze

Es ist Hochsommer, ein Hitzerekord folgt auf den anderen. Am Mittwoch waren es 40,5 Grad in Geilenkirchen, am gestrigen Donnerstag sogar 42,6 Grad in Lingen im Emsland. Während viele der Hitze in klimatisierten Büroräumen entfliehen können, müssen andere draußen in der Sonne schuften. Gerade im Sommer werden viele Freiluftarbeiten durchgeführt. Die gesundheitliche Belastung durch die Hitze ist in diesen Berufen entsprechend hoch.

Doch regelmäßige und häufigere Pausen, viel Trinken oder Sonnencremes reichen nicht. Die Grünen haben deswegen einen Hitzeaktionsplan vorgelegt, um den Auswirkungen extremer Hitzewellen auf die Gesundheit etwas engegenzusetzen. Darin fordern sie unter anderem ein „Recht auf Hitzefrei“ für Freiluftarbeiter.

Einen Hitzeaktionsplan halte ich eher für eine plakative Forderung. Dadurch wird eine zu grobe Clusterung vorgenommen. Doch jeder Mensch empfindet Hitze anders, es gibt große individuelle Unterschiede. Und ein solcher allgemeiner Aktionsplan für alle wird diesen Anforderungen nicht gerecht, es braucht differenziertere Regulierungen. – Anette Wahl-Wachendorf, Leiterin des Arbeitsmedizinischen Dienstes bei der BG BAU

Vorbild bei Hitzeschutz: Frankreich?

Ein Blick nach Frankreich zeigt, dass es auf staatlicher Ebene durchaus möglich ist, Hitzewellen strategisch entgegenzuwirken. Ein vierstufiger Hitzeaktionsplan regelt dort, was bei kritischen Temperaturen zu tun ist. Das betrifft vor allem auch Gesundheitseinrichtungen. Sie müssen nicht nur die Bevölkerung für hitze- und UV-bedingte gesundheitliche Folgen sensibilisieren, sondern bei länger andauernden oder besonders extremen Hitzewellen das Personal aufstocken und die Aufnahmekapazitäten erweitern. Das gilt beispielsweise auch für Pflegeheime oder Obdachlosenunterkünfte.

Über die Rechte von Freiluftarbeitern bei Hitze hat detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit Anette Wahl-Wachendorf gesprochen. Sie ist Ärztin und ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Die beste Vorsorge – und das gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer – ist ständige Sensibilität für die gesundheitlichen Gefahren von Hitze. Mit anderen Worten: Es darf kein Gewöhnungseffekt eintreten.Anette Wahl-Wachendorf 

Redaktion: Oliver Haupt