Ist das gerecht? | Gerichtsverfahren wegen YPG-Fahne

Eine Flagge, drei Prozesse

Drei Menschen haben die Fahnen der kurdischen Volksverteidigungsorganisation YPG im Internet gezeigt – und sich damit Gerichtsverfahren in München eingehandelt.

Kurden-Miliz YPG

Die YPG ist eine kurdische Volksverteidigungsorganisation in Nordsyrien. Seit einigen Jahren kämpfen die Einheiten gegen den Islamischen Staat in Syrien. Allerdings wird ihnen auch eine Nähe zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK nachgesagt.

Teile dieser kurdischen Milizen gelten als Terrororganisation […] die in Deutschland nicht legal operieren dürfen. Deshalb unterfallen Fahnen oder ähnliche Dinge denselben Verboten, die mal ursprünglich die Weiterverwendung von Nazisymbolen verboten haben. – Achim Doerfer

In Deutschland nicht verboten

Unterstützer der YPG und YPJ, einer reinen Frauenmiliz, zeigen auf Demonstrationen und im Internet die Fahnen der Organisationen. Zumindest Bilder dieser Fahnen zu teilen, etwa auf Facebook oder Twitter, ist in Deutschland nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht Aachen in einem Urteil verkündet. Erst ein direkter Bezug zur PKK würde einen Straftatbestand erfüllen.

Aktuelle Gerichtsverfahren in München

In München ist in diesem Jahr bereits mehrfach diesbezüglich ermittelt worden. Weil die umstrittenen Fahnen verbreitet wurden, haben erst kürzlich drei Gerichtsverfahren stattgefunden. In Berlin werden vor allem auf Demonstrationen regelmäßig YPG-Flaggen gezeigt. Warum werden solche Fälle nicht häufiger verfolgt? Unter anderem darüber hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Ein Problem ist selektiertes Einsetzen und Durchsetzen von Gesetzen, weil natürlich tagtäglich tausendfach irgendwelche verbotenen Symbole gezeigt werden. Dann ist natürlich Willkür Tür und Tor geöffnet, weil jeder Ermittlungsbeamte nach seinem Geschmack, die Anhänger der Organisation verfolgen kann, die ihm am wenigstens passt.Achim Doerfer 

Redaktion: Irma Klundt


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