Kurden-Miliz YPG
Die YPG ist eine kurdische Volksverteidigungsorganisation in Nordsyrien. Seit einigen Jahren kämpfen die Einheiten gegen den Islamischen Staat in Syrien. Allerdings wird ihnen auch eine Nähe zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK nachgesagt.
Teile dieser kurdischen Milizen gelten als Terrororganisation […] die in Deutschland nicht legal operieren dürfen. Deshalb unterfallen Fahnen oder ähnliche Dinge denselben Verboten, die mal ursprünglich die Weiterverwendung von Nazisymbolen verboten haben. – Achim Doerfer
In Deutschland nicht verboten
Unterstützer der YPG und YPJ, einer reinen Frauenmiliz, zeigen auf Demonstrationen und im Internet die Fahnen der Organisationen. Zumindest Bilder dieser Fahnen zu teilen, etwa auf Facebook oder Twitter, ist in Deutschland nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht Aachen in einem Urteil verkündet. Erst ein direkter Bezug zur PKK würde einen Straftatbestand erfüllen.
Aktuelle Gerichtsverfahren in München
In München ist in diesem Jahr bereits mehrfach diesbezüglich ermittelt worden. Weil die umstrittenen Fahnen verbreitet wurden, haben erst kürzlich drei Gerichtsverfahren stattgefunden. In Berlin werden vor allem auf Demonstrationen regelmäßig YPG-Flaggen gezeigt. Warum werden solche Fälle nicht häufiger verfolgt? Unter anderem darüber hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Irma Klundt