Ist das gerecht? | Section Control wird eingestellt

Das Recht, nicht überwacht zu werden

Section Control – so heißt eine neuere Technologie zur Geschwindigkeitskontrolle auf Straßen. Bei dieser wird statt einer punktuellen Messung eine längere Strecke überwacht. Ein Pilotprojekt in Hannover ist nun aber nach kurzer Zeit vom Verwaltungsgericht gestoppt worden.

Was ist Section Control?

Bei dieser Methode zur Geschwindigkeitskontrolle wird ein bis zu 15 Kilometer langer Abschnitt kontrolliert. Wenn die Fahrzeuge in diese Abschnittskontrolle ein- und ausfahren, wird ein Foto vom Nummernschild gemacht. Anschließend wird überprüft, ob die Strecke insgesamt zu schnell zurückgelegt wurde. Ist das der Fall, macht ein klassischer Blitzer ein weiteres Foto vom Fahrer des Fahrzeuges.

In Hannover hatte erst im Januar die Testphase dieser Methode begonnen. Aber bereits jetzt wurde sie vom örtlichen Verwaltungsgericht eingestellt, da es für die Anlage keine Rechtsgrundlage gibt. Währenddessen ist die „Section Control“ in Holland und Belgien ein großer Erfolg.

Grundrechtsverletzung

Der entscheidende Unterschied zwischen den Ländern ist, dass in Deutschland nicht der Halter, sondern der Fahrer des Fahrzeuges haftet. Um diesen zu ermitteln, muss man ein zusätzliches Foto machen.

Bei Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung, so klein sie auch sein mögen, haben wir es immer mit einem ernsthaften Grundrechtseingriff zu tun. Dafür brauchen wir immer eine Ermächtigungsgundlage, welche für diesen speziellen Fall noch nicht existiert. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Dies wird auch so bleiben, bis ein entsprechendes Gesetz erlassen wird. Außerdem ist auch die zwischenzeitliche Speicherung von Kennzeichen, bis man den Abschnitt wieder verlassen hat, eine Grundrechtsverletzung. Genau das ist der Unterschied zum normalen Blitzer, der nur ein Foto macht, wenn man wirklich etwas falsch gemacht hat.

Wir Bürger haben das Recht, nicht dauerhaft beobachtet zu werden. – Achim Doerfer

Über die Rechtmäßigkeit von Section Control spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.

Jedes Land hat unterschiedliche Rechtstraditionen: In Deutschland gibt es eine sehr strikte Auffassung von der informationellen Selbstbestimmung.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Jonathan Deupmann