Was ist Section Control?
Bei dieser Methode zur Geschwindigkeitskontrolle wird ein bis zu 15 Kilometer langer Abschnitt kontrolliert. Wenn die Fahrzeuge in diese Abschnittskontrolle ein- und ausfahren, wird ein Foto vom Nummernschild gemacht. Anschließend wird überprüft, ob die Strecke insgesamt zu schnell zurückgelegt wurde. Ist das der Fall, macht ein klassischer Blitzer ein weiteres Foto vom Fahrer des Fahrzeuges.
In Hannover hatte erst im Januar die Testphase dieser Methode begonnen. Aber bereits jetzt wurde sie vom örtlichen Verwaltungsgericht eingestellt, da es für die Anlage keine Rechtsgrundlage gibt. Währenddessen ist die „Section Control“ in Holland und Belgien ein großer Erfolg.
Grundrechtsverletzung
Der entscheidende Unterschied zwischen den Ländern ist, dass in Deutschland nicht der Halter, sondern der Fahrer des Fahrzeuges haftet. Um diesen zu ermitteln, muss man ein zusätzliches Foto machen.
Bei Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung, so klein sie auch sein mögen, haben wir es immer mit einem ernsthaften Grundrechtseingriff zu tun. Dafür brauchen wir immer eine Ermächtigungsgundlage, welche für diesen speziellen Fall noch nicht existiert. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Dies wird auch so bleiben, bis ein entsprechendes Gesetz erlassen wird. Außerdem ist auch die zwischenzeitliche Speicherung von Kennzeichen, bis man den Abschnitt wieder verlassen hat, eine Grundrechtsverletzung. Genau das ist der Unterschied zum normalen Blitzer, der nur ein Foto macht, wenn man wirklich etwas falsch gemacht hat.
Wir Bürger haben das Recht, nicht dauerhaft beobachtet zu werden. – Achim Doerfer
Über die Rechtmäßigkeit von Section Control spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Jonathan Deupmann