Ist das gerecht? | Urteil zum Europäischen Haftbefehl

„Das ist alles Makulatur“

Deutsche Staatsanwälte dürfen keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen. Für den Europäischen Gerichtshof sind sie nicht unabhängig genug.

EuGH stellt die Unabhängigkeit der deutschen Staatswanwaltschaft infrage

Wenn in Deutschland ein Straftäter gesucht wird, dann hat die Justiz verschiedene Instrumente, um ihn festzunehmen. Zum Beispiel den Haftbefehl. Auf europäischer Ebene profitieren aber auch Straftäter von offenen Grenzen. Konkret bedeutet das, eine gesuchte Person könnte schon längst in einem anderen europäischen Land sein.

Bisher konnte die deutsche Staatsanwaltschaft darum einen Europäischen Haftbefehl ausstellen. Jetzt hat allerdings der Europäische Gerichtshof entschieden, dass deutschen Staatsanwaltschaften dafür die nötige Unabhängigkeit fehlt. Denn in Deutschland sind die Justizminster der Länder weisungsbefugt. Das heißt, sie können anordnen, dass die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl auf eine bestimmte Person ausstellt.

Sind die deutschen Staatsanwälte unabhängig genug? Vorher geht’s aber noch um die Frage: Warum ist das denn so wichtig? – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Der Haftbefehl kommt künftig vom Richter

Das Grundproblem ist vor allem die Frage der Gewaltenteilung. Denn rechtlich gehören Staatsanwälte nicht der Judikative an, sondern sind Teil der Verwaltung, also der Exekutive. Für den Europäischen Gerichtshof bedeutet das, dass sie damit direkt abhängig von der Politik sind. Um das zu verhindern, sollen künftig Richter die Haftbefehle ausstellen. Das geht allerdings mit einem hohen Verwaltungaufwand einher.

Es gibt 5.600 offene Europäische Haftbefehle aus Deutschland. Und das ist jetzt alles Makulatur. – Achim Doerfer

Über das Urteil des EuGHs zum Europäischen Haftbefehl hat detektor.fm-Moderator Philipp Weimar mit Achim Doerfer gesprochen.

Dieses Urteil ist eine willkommene Gelegenheit, die Unabhängigkeit der Justiz zu diskutieren.Achim Doerfer 

Redaktion: Esther Stephan


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