Ist das gerecht? | Urteil zur Holocaust-Leugnung

Ist der öffentliche Frieden gestört?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Wer den Holocaust leugnet, macht sich strafbar. Wer verharmlost, nicht unbedingt. Damit präzisieren die Karlsruher Richter die Grenzen der Meinungsfreiheit.

Holocaust: Wer leugnet, der billigt

Wer den Holocaust leugnet, billigt die Verbrechen des Nationalsozialismus. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wer den Holocaust leugnet, kann sich also nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, und macht sich somit strafbar. So auch die bekannte, mehrfach verurteilte Dortmunder Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Sie hat immer wieder behauptet, Ausschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen.

Verharmlosung kann Meinung sein

Eine Verleugnung des Holocausts ist allerdings nicht mit einer Verharmlosung gleichzusetzen. Die sei im Einzelfall durch die Meinungsfreiheit gedeckt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundlage für die Entscheidung war die Beschwerde des Betreibers des Youtube-Kanals „Netzradio Germania“. Seine Veröffentlichungen verharmlosen den Holocaust. Im konkreten Fall muss erneut geprüft werden, ob der öffentliche Frieden gestört wird.

Ich würde es mal auf die Faustformel bringen: Harmloser rechter Unfug geht, gefährlicher rechter Unfug geht eben nicht. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Appell an die Öffentlichkeit

Doch auch im zweiten Fall betonen die Richter: Nur weil die Äußerung vom Grundgesetz geschützt wird, sollte sie die Gesellschaft nicht gleichgültig aufnehmen. Vielmehr könne Strafrecht nicht immer das Mittel der Wahl in einer demokratischen Gesellschaft sein. Deswegen müsse sich die Öffentlichkeit gegen solche Meinungen stellen.

Über die Grenzen der Meinungsfreiheit bei Leugnung und Verharmlosung des Holocausts hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit dem Rechtsexperten Achim Doerfer gesprochen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt nochmal klargestellt, dass es nicht darum geht, Meinungen zu unterdrücken, sondern […] dass in der Konsequenz dieser Äußerung, die hier unter Strafe gestellt sind, der öffentliche Friede nicht gestört werden darf.Rechtsanwalt Achim Doerfer 

Redaktion: Nora Auerbach

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