Holocaust: Wer leugnet, der billigt
Wer den Holocaust leugnet, billigt die Verbrechen des Nationalsozialismus. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wer den Holocaust leugnet, kann sich also nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, und macht sich somit strafbar. So auch die bekannte, mehrfach verurteilte Dortmunder Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Sie hat immer wieder behauptet, Ausschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen.
Verharmlosung kann Meinung sein
Eine Verleugnung des Holocausts ist allerdings nicht mit einer Verharmlosung gleichzusetzen. Die sei im Einzelfall durch die Meinungsfreiheit gedeckt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundlage für die Entscheidung war die Beschwerde des Betreibers des Youtube-Kanals „Netzradio Germania“. Seine Veröffentlichungen verharmlosen den Holocaust. Im konkreten Fall muss erneut geprüft werden, ob der öffentliche Frieden gestört wird.
Ich würde es mal auf die Faustformel bringen: Harmloser rechter Unfug geht, gefährlicher rechter Unfug geht eben nicht. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Appell an die Öffentlichkeit
Doch auch im zweiten Fall betonen die Richter: Nur weil die Äußerung vom Grundgesetz geschützt wird, sollte sie die Gesellschaft nicht gleichgültig aufnehmen. Vielmehr könne Strafrecht nicht immer das Mittel der Wahl in einer demokratischen Gesellschaft sein. Deswegen müsse sich die Öffentlichkeit gegen solche Meinungen stellen.
Über die Grenzen der Meinungsfreiheit bei Leugnung und Verharmlosung des Holocausts hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit dem Rechtsexperten Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Nora Auerbach