Knast to go – Länder machen bei «Elektronischer Fußfessel» gemeinsame Sache

Nach Hessen sollen jetzt auch Straftäter in Sachsen an elektronische Fußfessel gekettet werden. Die Justiz feiert die 24-Stunden-Überwachung als Fortschritt – doch ist die Technik wirklich eine Alternative zur Haft?

Dr. Helmut Fünfsinn 

Grelles Neonlicht erfüllt den schmalen Raum mit den hohen Wänden. Das kleine Gitterfenster ist in unerreichbarer Höhe, darunter stehen ein Tisch, Bett und Stuhl: So stellt man sich das klassische Zimmer in Untersuchungshaft vor. Doch die könnte bald ganz anders aussehen.

Schon seit einigen Jahren ist die elektronische Fußfessel in Benutzung. Mit ihr können Straftäter ein Leben in vermeintlicher Freiheit führen – als Alternative zum Gefängnis. In Hessen wird die Technik schon seit zehn Jahren genutzt. Jetzt sollen auch Sachsen und andere Bundesländer einem bundesweiten Vertrag nach und nach beitreten. Dieser sieht vor, eine gemeinsame Technik bei der elektronischen Fußfessel zu nutzen.

Überwacht und koordiniert wird die Fußfessel von einer zentralen Stelle in Hessen. Bei Alarm wird von dort die örtliche Polizei informiert. „Wir können mit der elektronischen Fußfessel nur nachvollziehen, aber nicht wirklich steuern, was passiert“, erklärt Helmut Fünfsinn vom Hessischen Justizministerium. Dennoch sei das Entdeckungsrisiko mithilfe von GPS-Sensoren an der Fußfessel extrem hoch. Mehr als 300 Menschen in Deutschland sind derzeit an die elektronische Fußfessel gekettet.

Wie die Überwachung genau funktioniert und wie die Straftäter mit der vermeintlichen Freiheit umgehen, fragen wir Helmut Fünfsinn. Er ist Geschäftsführer des Landespräventionsrat in Hessen und ein Experte in Sachen «elektronische Fußfessel».