Welt-Antikorruptionstag: Wird Bestechlichkeit bald härter bestraft?

Zehn Jahre ist es mittlerweile her, dass sich die Mehrzahl der UNO-Mitgliedsstaaten auf ein Abkommen gegen Korruption geeinigt hat. Obwohl Deutschland schon damals unterzeichnete, fehlt hierzulande die rechtliche Umsetzung – bis heute.

Edda Müller 

Die Vereinbarung der Vereinten Nationen war im Oktober 2003 das erste weltweite Abkommen gegen die Bestechung von Amtsinhabern. Über 160 Staaten unterzeichneten es bis heute – auch die Bundesrepublik. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten haben es konkrete Klauseln aber bisher immer noch nicht in deutsche Gesetzbücher geschafft.

Neue Hoffnung durch den Koalitionsvertrag

Zwar reichten Oppositionsparteien in den vergangenen Jahren immer wieder Gesetzesentwürfe ein, um rechtliche Grundlagen gegen Bestechlichkeit im Amt zu schaffen. Die wurden jedoch immer wieder abgelehnt.

Was die Mehrheit der deutschen Politiker nicht will, ist für die Vorstände zahlreicher Großkonzerne und Transparency International längst überfällig. Sie fordern, dass korrupte Amtsträger in Deutschland künftig noch stärker zur Rechenschaft gezogen werden.

CDU/CSU und SPD konnten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf einigen, die „Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung“ neu zu regeln. Wie realistisch die Einführung eines entsprechenden Gesetzes nun ist, darüber haben wir zum Welt-Antikorruptionstag mit Edda Müller gesprochen. Sie ist die Vorsitzende von Transparency International Deutschland.

Edda Müller im Gespräch über die fehlende Umsetzung des Anti-Korruptionsabkommens in Deutschland https://detektor.fm/wp-content/uploads/2013/12/Fehlendes_Korruptionsgesetz_WEB.mp3

Das ist ein wirklicher Durchbruch, dass die beiden großen Akteure CDU/CSU und SPD sich darauf verständigt haben. – Edda Müller